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BND-Gesetz, Informantenschutz, Hilfe für verfolgte Journalisten – Reporter ohne Grenzen legt Wahlprüfsteine vor

Wie positionieren sich die politischen Parteien in Deutschland zum Schutz von Journalisten vor digitaler Überwachung, zur Weiterentwicklung des Informationsfreiheits-gesetzes oder zum Umgang mit repressiven Regierungen? Kurz vor der Bundestagswahl am 24. September hat Reporter ohne Grenzen (ROG) den Parteien Wahlprüfsteine vorgelegt. Die Antworten machen ihre Haltungen zu Themen wie dem Schutz für verfolgte Journalisten aus dem Ausland, zu digitaler Überwachung, Informanten- und Whistleblowerschutz direkt vergleichbar.

„Gefahren für die Arbeit von Journalisten gibt es nicht nur in entfernten Ländern mit autoritären Regierungen. Auch im politischen Alltag in Deutschland muss Pressefreiheit immer wieder erstritten und verteidigt werden“, sagte ROG-Vorstandssprecher Michael Rediske. „Unsere Wahlprüfsteine bieten zur Bundestagswahl eine Orientierungshilfe für alle, die sich für den Schutz der Pressefreiheit auch in Deutschland einsetzen wollen. An diesen Positionen werden wir die Arbeit der Parteien in den kommenden vier Jahren messen.“

ZEHN AKTUELLE FRAGEN DER PRESSEFREIHEIT

Von den sieben Parteien, die gute Aussichten haben, nach der Wahl im Bundestag vertreten zu sein, hat Reporter ohne Grenzen Stellungnahmen zu insgesamt zehn aktuellen Fragen der Pressefreiheit erbeten:

1. Sollten verfolgte Journalisten aus Kriegsländern wie Syrien in Deutschland politisches Asyl – und nicht nur subsidiären Schutz – erhalten? Wie stehen Sie zu Abschiebungen schutzsuchender Journalisten in Herkunftsländer wie Afghanistan oder den Irak?

2. Setzen Sie sich dafür ein, dass Deutschland unbürokratisch Nothilfe-Visa für Journalisten erteilt, die in ihrer Heimat verfolgt oder bedroht werden?

3. Mit welchen konkreten Maßnahmen sollen Deutschland und die EU darauf reagieren, dass die Regierungen von EU-Mitgliedsstaaten wie Ungarn und Polen die Pressefreiheit immer weiter beschneiden? Sind Sie dafür, solchen Ländern bei fortgesetzten Einschränkungen der Pressefreiheit Fördermittel im künftigen EU-Budget zu streichen?

4. Im Rahmen des Khartum-Prozesses der Europäischen Union arbeitet Deutschland mit afrikanischen Herkunfts- und Transitländern von Flüchtlingen zusammen, um die „irreguläre“ Migration zu bekämpfen. Zu den Kooperationspartnern gehören notorische Verletzer der Pressefreiheit wie die Regierungen Eritreas, Sudans, Ägyptens und Äthiopiens. Setzen Sie sich dafür ein, eine vertiefte Zusammenarbeit mit solchen Regierungen sowie EU-Fördermittel für sie an konkrete Zusagen für die Achtung der Pressefreiheit und anderer Menschenrechte zu knüpfen?

5. Wie stehen Sie dazu, dass der Bundesnachrichtendienst Journalisten aus Nicht-EU-Staaten im Nicht-EU-Ausland gemäß dem neuen BND-Gesetz überwachen darf, ohne besondere Schutzrechte zu beachten, wie sie etwa das G10-Gesetz für gezielte Überwachungsmaßnahmen im Inland vorsieht? Was wollen Sie ggf. unternehmen, um diese Rechtslage zu ändern?

6. Wie wollen Sie die Regulierung von Exporten digitaler Überwachungstechnologie weiterentwickeln? Wie positionieren Sie sich in der aktuellen Debatte um die neue Dual-Use-Verordnung der EU zur Frage einer Catch-all-Klausel, die digitale Überwachungsprodukte unter bestimmten Umständen selbst dann genehmigungspflichtig machen würde, wenn sie nicht explizit in der Verordnung aufgeführt sind?

7. Wie wollen Sie Journalisten und ihre Informanten künftig vor der Ausforschung durch Strafermittler schützen? Setzen Sie sich für gesetzliche Schutzvorkehrungen ein, um den Quellen- und Informantenschutz trotz des jüngst vom Bundestag beschlossenen Einsatzes von „Staatstrojanern“ zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung und für Online-Durchsuchungen zu gewährleisten?

8. Setzen Sie sich für ein umfassendes Whistleblowerschutzgesetz ein, das Hinweisgeber nicht nur im Arbeitsrecht, sondern in allen gesellschaftlichen Bereichen vor Benachteiligungen schützt?

9. Setzen Sie sich dafür ein, das Informationsfreiheitsgesetz zu einem Transparenzgesetz weiterzuentwickeln, das Bundesbehörden verpflichten würde, den Bürgern Informationen nicht nur auf Antrag, sondern von sich aus zur Verfügung zu stellen?

10. Beleidigung, Verleumdung und üble Nachrede sollten nach den Empfehlungen internationaler Menschenrechtsgremien und Experten wie dem UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit und dem OSZE-Beauftragten für Medienfreiheit nicht mit Mitteln des Strafrechts, sondern des Zivilrechts geahndet werden. Dadurch soll verhindert werden, dass die Androhung unverhältnismäßiger Strafen bis zum Freiheitsentzug die freie Meinungsäußerung einschränkt. Setzen Sie sich dafür ein, diese Delikte aus dem deutschen Strafrecht zu streichen und stattdessen ausschließlich im Zivilrecht zu regeln?

POLITISCHES ASYL FÜR JOURNALISTEN AUS KRIEGSLÄNDERN? NOTHILFE-VISA?

Mit Ausnahme der AfD haben alle angefragten Parteien geantwortet. CDU und CSU haben gemeinsame Antworten vorgelegt. Die ungekürzten Antworten aller Parteien finden Sie unter
www.reporter-ohne-grenzen.de/wps (als PDF: http://ogy.de/xy5s). Im Folgenden eine Zusammenfassung:

In der Frage von SCHUTZSTATUS UND ABSCHIEBUNGEN für verfolge Journalisten plädieren CDU und CSU für Einzelfallentscheidungen. Die SPD sieht dies ebenso und fügt hinzu, wer aufgrund seiner kritischen Berichterstattung persönlich verfolgt werde, solle Asyl erhalten. Nach Afghanistan solle bis auf weiteres nicht abgeschoben, für den Irak im Einzelfall entschieden werden. Die Linke spricht sich für erleichterte Aufenthaltsgenehmigungen aufgrund der Arbeit als freier Journalist aus und gegen eine erzwungene Rückkehr nach Afghanistan oder in den Irak, solange die Sicherheitslage dort „katastrophal“ sei. Für die Grünen liegt bei asylsuchenden syrischen Journalisten die Gewährung von politischem Asyl nahe; Abschiebungen in Kriegs- und Krisengebiete wie Afghanistan oder Irak lehnt die Partei generell ab. Die FDP erklärt, das Grundrecht auf politisches Asyl sei für sie unantastbar; für Kriegsflüchtlinge wolle die Partei einen eigenen rechtlichen Status für vorübergehenden humanitären Schutz schaffen.

Auf die Frage nach NOTHILFE-VISA verweisen CDU und CSU auf den EU-Visakodex, der auch die Möglichkeit räumlich beschränkter Visa beispielsweise aus humanitären Gründen vorsehe. Darüber hinaus seien „humanitäre Visa“ nicht erforderlich und nach EU-Recht nicht erlaubt. Die SPD zeigt sich aufgeschlossen für Nothilfe-Visa, spricht sich aber gegen exterritoriale Asylverfahren aus und will verstärkt über feste Kontingente Schutzberechtigte kontrolliert in der EU aufnehmen. Die Linke befürwortet Nothilfe-Visa und will ein humanitäres Visum schaffen, dass die legale Einreise für ein Asylverfahren ermöglichen solle. Die Grünen sprechen sich für ein humanitäres Visum aus, um politisch Verfolgten unbürokratisch den Aufenthalt in Deutschland zu ermöglichen. Die FDP wirbt für ein europäisches „Visum aus humanitären Gründen“ für Fälle ernsthafter und konkreter Gefährdung für Leib und Leben.

WIE UMGEHEN MIT REGIERUNGEN, DIE PRESSEFREIHEIT EINSCHRÄNKEN?

Was den UMGANG MIT EU-MITGLIEDERN WIE POLEN UND UNGARN angeht, verweisen CDU und CSU auf die Möglichkeit von Rechtsstaats- und Vertragsverletzungsverfahren der EU – die für Sanktionen allerdings einstimmige Beschlüsse erforderten. Deshalb solle möglichst ein „konstruktiver Dialog“ im Fokus stehen. Die SPD verweist ebenfalls auf die genannten EU-Verfahren und deren Grenzen. Kürzungen von EU-Fördermitteln hält sie für so schwer durchsetzbar, dass dieses Mittel derzeit nicht zur Verfügung stehe; trotzdem müsse es weiter in Erwägung gezogen werden. Die Linke lehnt es ab, Fördermittel zu streichen, um die Politik nationaler Regierungen zu bestrafen; dies treffe die Falschen, sei vertraglich nicht vorgesehen und politisch kontraproduktiv. Auch die Grünen signalisieren Skepsis hinsichtlich der Streichung von EU-Fördermitteln. Sie plädieren für regelmäßige, verbindliche Rechtsstaatsprüfungen aller EU-Staaten durch ein unabhängiges Gremium und für die Förderung zivilgesellschaftlicher Projekte durch die EU. Die FDP tritt für eine Reform der Rechtsstaatskontrolle ein, damit bei dauerhaften Verletzungen der EU-Grundwerte auch unterhalb der Schwelle des Stimmrechtsentzugs wirksame Sanktionen verhängt werden könnten.

Zur ZUSAMMENARBEIT MIT AFRIKANISCHEN HERKUNFTS- UND TRANSITLÄNDERN von Flüchtlingen und Migranten betonen CDU und CSU, die Rom-Deklaration des Khartum-Prozesses weise auf die Bedeutung der Menschenrechte hin. Die Kooperationsprojekte würden von internationalen Organisationen und Entwicklungsagenturen in Zusammenarbeit mit lokalen Nichtregierungsorganisationen umgesetzt; an die Regierungen werde kein Geld direkt überwiesen. Die SPD erklärt, schwere Menschenrechtsverletzungen gehörten zu den strukturellen Ursachen für Flucht und Migration. Deutschland und die EU dürften sich nicht von autoritären Regimen abhängig machen, sondern müssten diese in die Pflicht nehmen. Die Linke lehnt die heutige Zusammenarbeit mit afrikanischen Herkunfts- und Transitländern ab; diese missachte die Rechte der Betroffenen und militarisiere, stabilisiere und legitimiere undemokratische Regime. Die Grünen halten „Pakte mit Autokraten“ für ungeeignet, um die Ursachen von Flucht und Vertreibung zu bekämpfen. Die Kopplung von Entwicklungszusammenarbeit an Rückübernahmeabkommen sei keine Grundlage für eine menschenrechtsbasierte Entwicklungspolitik. Die FDP hält Hilfe zur Selbsthilfe beim Aufbau funktionierender rechtsstaatlicher Strukturen für unverlässlich; Leistungen zu konditionieren, könne dabei ein wirksames Instrument sein.

BND-GESETZ, ÜBERWACHUNGSEXPORTE, INFORMANTENSCHUTZ

Zur Frage nach fehlenden Schutzrechten für Journalisten im Nicht-EU-Ausland im neuen BND-GESETZ erklären CDU und CSU, „berufsgruppenspezifische Erhebungsprivilegien“ seien bei der strategischen Fernmeldeüberwachung nicht umsetzbar; etwaigen schutzwürdigen Belangen sei bei der Verwertung der Überwachungsdaten angemessen Rechnung zu tragen. Dies gelte umso mehr außerhalb des Schutzbereichs des Grundgesetzes. Die SPD betont, die BND-Reform habe die Auslandsüberwachung auf eine eindeutige Rechtsgrundlage gestellt und das Parlamentarische Kontrollgremium erheblich gestärkt. Ein besonderer Schutz von Berufsgeheimnisträgern bei der strategischen Auslandsüberwachung sei technisch nicht machbar und wäre mit schwerwiegenden Eingriffen in die Rechte der Betroffenen verbunden, weil der BND dazu Datenbanken mit Kontaktdaten zum Beispiel von Journalisten weltweit führen müsste. Nach Ansicht der Linken bindet das Grundrecht auf Schutz des Fernmeldegeheimnisses „alle staatlichen Organe ohne territoriale oder andere Grenzen“; die Überwachung der Telekommunikation durch die Geheimdienste wolle die Partei beenden. Die Grünen kritisieren das BND-Gesetz als verfassungswidrig; mit ihm werde eine langjährige rechtswidrige Praxis des BND in Gesetzesform gegossen. Die FDP lehnt eine anlasslose, massenhafte Überwachung ab und hält Teile des BND-Gesetzes für problematisch.

Die REGULIERUNG VON EXPORTEN DIGITALER ÜBERWACHUNGSTECHNOLOGIEN wollen CDU und CSU so weiterentwickeln, dass die beteiligten Unternehmen hinreichend Planungssicherheit erhalten. Die SPD will die Regulierung solcher Exporte verschärfen, um den Missbrauch von Überwachungstechnologien für Menschenrechtsverletzungen möglichst zu verhindern. Dazu müssten in der neuen Dual-Use-Verordnung der EU Kontrolllücken geschlossen werden. Die Linke will digitale Technologien aufgrund ihrer Nutzungsmöglichkeiten für Kriegsführung und menschenrechtswidrige Überwachung grundsätzlich den Regelungen für den Export von Waffen und Dual-Use-Gütern unterwerfen. Die Grünen verweisen auf mehrere parlamentarische Initiativen für eine verbesserte Exportkontrolle. Sie begrüßen den Verschlag der EU-Kommission, die Dual-Use-Verordnung zu verschärfen, und betonen die Vorzüge von Catch-all-Klauseln für Produkte, für die es noch keine explizite Regulierung gibt. Die FDP bekennt sich allgemein zu einer restriktiven Kontrolle für Dual-Use-Güter und zeigt sich offen für die Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen in diesem Bereich.

Auf die Frage nach gesetzlichen Schutzvorkehrungen für Journalisten und ihre Informanten angesichts des kürzlich beschlossenen Einsatzes von „STAATSTROJANERN“ BEI STRAFERMITTLUNGEN verweisen CDU und CSU darauf, dass die Strafprozessordnung bereits eine Schutznorm für Zeugnisverweigerungsberechtigte enthalte. Die SPD sieht Handlungsbedarf für einen wirksamen Informantenschutz; in allen Prozessordnungen und in allen Ermittlungsstadien müsse es denselben hohen Schutz geben. Bei Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) und Online-Durchsuchungen signalisiert die SPD Unterstützung für einen absoluten Schutz aller Berufsgeheimnisträger. Die Linke verweist darauf, dass sie im Gesetzgebungsverfahren dafür ausgesprochen habe, beim Einsatz von Staatstrojanern – den sie grundsätzlich ablehne – die strafprozessualen Regelungen zum Schutz von Berufsgeheimnisträgern vollständig anzuwenden. Nach Ansicht der Grünen missachtet das Gesetz zur Quellen-TKÜ rechtsstaatliche Grundsätze; Medienangehörige müssten einem absoluten Schutz vor verdeckten Ermittlungsmaßnahmen unterstellt werden. Die FDP will den Schutz von Betroffenen von Überwachungsmaßnahmen verbessern, ohne die Effektivität von Sicherheitsbehörden zu verringern.

WHISTLEBLOWERSCHUTZ, INFORMATIONSFREIHEIT, STRAFBARE VERLEUMDUNG

Den WHISTLEBLOWERSCHUTZ betrachten CDU und CSU für Fälle, in denen Menschen verlässliche Informationen über öffentlichkeitsrelevante Rechtsbrüche publik machen, als schon im geltenden Recht geregelt. Nicht schutzbedürftig seien dagegen „fake news“ sowie „denunziatorische Gerüchte oder ähnlich ungesicherte Erkenntnisse und verleumderische Spekulationen“. Die SPD sieht dagegen Handlungsbedarf, um Hinweisgeber besser vor arbeitsrechtlichen Nachteilen zu schützen. Die internationalen Vorgaben dazu seien nicht hinreichend umgesetzt. Die Linke spricht sich für ein umfassendes Whistleblowerschutzgesetz aus sowie dafür, den neuen Straftatbestands der Datenhehlerei zu stoppen. Die Grünen befürworten ein umfassendes Whistleblowerschutzgesetz, das auch Hinweisgeber im öffentlichen Dienst schützt und vor Strafverfolgung bewahrt; strafrechtliche Bestimmungen, die etwa Staats- oder Dienstgeheimnisse absolut setzten, will die Partei ändern. Die FDP fordert, jeder Mitarbeiter eines Nachrichtendienstes solle sich unmittelbar an einen neu zu schaffenden, vom Parlament gewählten Beauftragten für die Geheimdienste wenden dürfen. Darüber hinaus sei die derzeitige Rechtslage für Arbeitnehmer und Beamte weitestgehend ausreichend.

Beim Thema INFORMATIONSFREIHEIT sorgen nach Ansicht von CDU und CSU das vorhandene Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und das E-Government-Gesetz dafür, dass Staat und Verwaltung Informationen im Interesse der Allgemeinheit proaktiv zur Verfügung stellen. Die SPD wie auch die Linke wollen das IFG zu einem Informationsfreiheits- und Transparenzgesetz weiterentwickeln. Die Daten der öffentlichen Verwaltung sollten der Bevölkerung grundsätzlich zur Verfügung stehen, wenn keine gewichtigen Gründe dagegen sprächen, erklärt die SPD. Auch die Grünen sprechen sich für ein Transparenzgesetz aus und verweisen auf entsprechende Gesetze auf Landesebene, insbesondere in Hamburg. Im Bereich Open Data werde sich die Partei für Verbesserungen entlang internationaler Standards einsetzen. SPD und Grüne sprechen sich außerdem für ein Presseauskunftsgesetz auf Bundesebene aus. Nach Ansicht der FDP muss aufgrund des damit verbundenen Aufwands intensiv geprüft werden, ob es flächendeckend möglich ist, wichtige Dokumente staatlicher Stellen öffentlich zugänglich zu machen.

Keine der befragten Parteien spricht sich dafür aus, BELEIDIGUNG, VERLEUMDUNG UND ÜBLE NACHREDE gemäß internationalen Empfehlungen aus dem Strafrecht zu streichen und ausschließlich im Zivilrecht zu regeln. CDU und CSU finden es wichtig, dass auch Hass- und Hetzkommentare strafrechtliche Konsequenzen haben. Die SPD betont, eine unverhältnismäßige Einschränkung der freien Meinungsäußerung durch unverhältnismäßige Strafen sei nicht zu befürchten: Die Strafrahmen für Beleidigungsdelikte wiesen keine Mindestfreiheitsstrafen auf, und es handle sich um Privatklagedelikte, bei denen in aller Regeln kein öffentliches Interesse an einer Verfolgung bestehe. Die Linke führt an, eine Streichung dieser Delikte aus dem Strafgesetzbuch würde zu einem schwächeren Schutz der Persönlichkeitsrechte führen; die Meinungsbildung in der Partei zu dieser Frage werde aber ergebnisoffen weitergeführt. Die Grünen betonen, bei den einschlägigen Strafandrohungen wie auch bei der Beurteilung von Verletzungen des Persönlichkeitsrechts müsse stets mit der Meinungsfreiheit abgewogen werden. Die FDP zeigt sich skeptisch gegen eine Streichung der Beleidigungsstraftatbestände und argumentiert, eine bloße zivilrechtliche Verfolgung wäre in vielen Fällen unmöglich oder wenig erfolgversprechend, so etwa bei anonymen Taten über das Internet.

Auf der Rangliste der Pressefreiheit steht Deutschland auf Platz 16 von 180 Ländern weltweit. Weitere Informationen zur Lage der Pressefreiheit in Deutschland finden Sie unter
www.reporter-ohne-grenzen.de/deutschland, mehr zur Kritik von ROG am BND-Gesetz unter www.reporter-ohne-grenzen.de/themen/internetfreiheit/kritik-am-bnd-gesetz und mehr zur Regulierung von Exporten digitaler Überwachungstechnologie unter www.reporter-ohne-grenzen.de/themen/internetfreiheit/exportkontrolle.


Pressekontakt:
Reporter ohne Grenzen
Ulrike Gruska / Christoph Dreyer / Anne Renzenbrink
presse@reporter-ohne-grenzen.de

www.reporter-ohne-grenzen.de/presse
T: +49 (0)30 609 895 33-55
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