Kontrollen zeigen massive Tierschutzprobleme in Massentierhaltung auf!
Immer wieder decken wir und andere Tierrechtsorganisationen katastrophale Tierschutzverstöße in Zucht- und Mastbetrieben auf. Die dokumentierten Zustände zeigen zum größten Teil grobe Verstöße gegen das Tierschutzgesetz und Straftaten. Vor allem die Zustände in der Schweinemast sind erschreckend: So veröffentlichen wir alleine im Jahr 2020 Bildmaterial aus 6 Schweinemast-Betrieben (siehe Kampagne „Tönnies tötet“ und „Tierquälerei in Tierwohl-Stall„), welches massive Tierschutzverstöße aufzeigte:
Kranke und verletzte Tiere wurden bei diesen Recherchen nicht ordnungsgemäß notgetötet, sondern bspw. auf die Buchtenkante geschlagen um sie zu töten oder sogar mit einem Gewehr erschossen. Ein Landwirt aus Niedersachsen hatte bspw. ein schwer krankes Tier ohne Zugang zu Futter und Wasser in eine Bucht gelegt, dort lag es dann tagelang. Alle diese Fälle haben wir zur Anzeige bei der Staatsanwaltschaft gebracht, wir hoffen, dass es zu einer hohen Strafe kommt.
Aber nicht nur in Niedersachsen gab es Verstöße gegen das Tierschutzgesetzt, auch in Nordrhein-Westfalen waren Fälle zu verzeichnen. So deckten wir Missstände in kleinen Familienbetrieben, aber auch in großen Mastanlagen auf. Seit Jahren bringen wir solche Zustände in die Öffentlichkeit und seit Jahren versichern die Landwirt*innen und die Politik, dass dies „nur“ bedauerliche Einzelfälle sind.
Eine kürzlich veröffentlichte Untersuchung des Landes Nordrhein-Westfalen aus dem 4. Quartal 2019 zeigt jetzt auf, dass Hunderte von Schweinemastbetrieben betroffen sind:
Offenbar wurden die Veröffentlichungen von Tierrechtler*innen von den Behörden zum Anlass genommen unangemeldete Kontrollen in gleich 380 Betrieben durchzuführen. Im Rahmen von Schwerpunktkontrollen wurden Schweinebestände kontrolliert, und das mit einem verheerenden Ergebnis: So hatten knapp 230 Betriebe (rund 60 %) mindestens einen tierschutzrelevanten Mangel, 90 Betriebe hatten gleich mehrere Tierschutzmängel. Die Mängel bezogen sich primär auf die Unterbringung, Versorgung sowie Separierung von kranken und verletzten Tieren. Bei knapp einem Drittel der Betriebe fehlten die gesetzlich vorgeschriebenen Krankenbuchten komplett. Besonders pikant ist, dass in knapp 40 Betrieben (rund 14 %) angegeben wurde, dass eine Nottötung von kranken und verletzten Tieren selbst durchgeführt würde. Bei den Kontrollen wurden jedoch keine geeigneten Betäubungsgeräte vorgefunden.
Wir bedauern und kritisieren die Entscheidung scharf, dass das betreffende Landwirtschaftsministerium das Ergebnis der Untersuchung erst jetzt, also rund 1,5 Jahre später veröffentlicht. Besonders schockierend ist, dass nun eine Beratung innerhalb des Ministeriums geben soll und man vorschlägt, eine Arbeitsgruppe zu bilden. Währenddessen leiden Tausende Tiere jetzt in diesem Moment in den Ställen, ohne dass ihnen schnelle Hilfe zuteilwird.
Wie viele Skandale braucht es noch, damit den Tieren wirklich geholfen wird?
Du kannst den Tieren jetzt helfen, indem Du aufhörst sie zu essen!
Uns liegt Bildmaterial vor, das in einem Neuruppiner Färber-Schlachthof mit Bio-Zertifikat entstanden ist. Entgegen der Erwartungen der Öffentlichkeit war die dokumentierte Brutalität dieselbe wie in konventionellen Schlachthöfen. Im Betäubungsbereich drängen sich zahlreiche Tiere dicht an dicht. Blut drückt durch verstopfte Abflüsse nach oben, der metallische Geruch liegt in der Luft. Abgestochene, zuckende Artgenossen hängen zum Ausbluten in Sichtweite. Um die verängstigten Tiere auseinander zu treiben, werden diese getreten, geworfen und mit Haken geschlagen. Ohne Fixierungsmöglichkeiten werden flüchtende Tiere im “Laufschritt” mit der Elektrozange gefangen um sie zu betäuben. Eine ausreichende Betäubung kann so nicht sichergestellt werden. Die uns vorliegenden Videoaufnahmen zeigen, dass bei mindestens 67 von 410 Tieren mehr als die vorgeschriebenen 20 Sekunden zwischen Betäubung und Entblutung vergehen – mit grauenvollen Folgen.
Nach dem Kehlschnitt schnappen sehr viele Tiere mehrfach nach Luft. Auch zeigen sich deutliche Atembewegungen an Brust- und Bauchwand und heftige, gezielte Bewegungen aller Extremitäten.
Anhand der Aufnahmen und unserer detaillierten Auswertung gehen wir von einer Fehlbetäubungsrate von rund 40 % aus. Das heißt, dass hier fast jedes zweite dokumentierte Tier unvorstellbares Leid erlebt, weil Vorgaben nicht eingehalten werden, keine Nachkontrolle erfolgt und der Veterinär ebenfalls nicht anwesend ist. So kümmert es auch keinen, dass der Abstecher zwischen mehreren Stationen pendelt, immer dasselbe ungereinigte Messer verwendet und auch kranke Tiere mit Handball-großen Nabelbrüchen tötet.
All das in einem Schlachthof, der bislang als Vorzeigebetrieb galt, an der Initiative Tierwohl teilnimmt und primär Bio-Schweine schlachtet. Hauptabnehmer dieses Qual-Fleisches ist offenbar die Bio-Company mit ihren 60 Filialen in Berlin, Brandenburg, Dresden, Hamburg und Potsdam. Auch die Biomanufaktur Havelland lässt im Färber-Schlachthof in Neuruppin schlachten bzw. kooperiert mit dem Schlachthof. Nach eigenen Angaben beliefert die Biomanufaktur Havelland die Fußballmannschaft Hertha BSC, den Berliner „Kult“ Imbiss „Curry 36“ und verschiedene Restaurants wie „Was schmeckt“ (Treppin), „Alter Krug“ (Zossen), und „Bötzow Privat“ (Berlin), die Firmen GREENs UNLIMITED (Berlin) und BlauArt Catering (Potsdam), welche für Kitas und Schulen Verpflegung bereitstellen.
Färber hat sich bei früheren Skandalen bei anderen Schlachthöfen immer damit gerühmt, dass so etwas Färber Schlachthöfen nicht passieren würde. Dabei herrschen in dem Färber-Schlachthof in Neuruppin genau die gleichen, schlimmen und gesetzeswidrigen Zustände.
Diese Undercover-Aufnahmen beweisen zum wiederholten Male, dass Bio- oder Tierwohlsiegel genauso wenig vor Tierquälerei schützen wie der Einkauf bei kleinen, regionalen Betrieben. Denn die Angst der wartenden und Todeskämpfe der abgestochenen Tiere zeigen: Kein Tier geht freiwillig in einen Schlachthof und kein Tier will sterben. Der einzig wirksame Schutz vor Tierleid ist der Verzicht auf tierische Produkte.
Nach detaillierter Auswertung und Sichtung des Videomaterials, wurde dem Veterinäramt und der zuständigen Staatsanwaltschaft die Ausarbeitung sowie das gesamte Bildmaterial zu Verfügung gestellt.