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„Stellen Sie sich vor, mit Ihren vertraulichen Bewerbungsunterlagen wird ohne ihr Einverständnis Handel betrieben. Sie werden an
Drittparteien verkauft. Zum Festpreis für drei Euro je Datensatz oder als ‘Flatrate’.“
Laut einem Bericht von SWR wurden Monat für Monat tausende persönliche Bewerber-Daten aus dem Jobportal der Bundesagentur für Arbeit verkauft.
Inge Hannemann sieht diesen massenhaften Verkauf von Daten als rechtswidrig und findet: „Dem muss umgehend ein Ende gesetzt werden.“ Sie fordert die Bundesagentur für Arbeit dazu auf, aktiv gegen die
Datenhändler vorzugehen.
Mein Name ist Inge Hannemann. Vielen bin ich bekannt als „Hartz IV-Rebellin“.
Ab 2005 war ich Mitarbeiterin bei unterschiedlichsten Jobcentern – zuletzt in Hamburg. Ich wurde am Arbeitsplatz überwacht und
schließlich freigestellt, weil ich öffentlich das Hartz-IV-System kritisiert habe. Derzeit bin ich als Politiaktivistin tätig.
Es ist skandalös: Gerade hat der SWR herausgefunden, dass Monat für Monat tausende persönliche Daten von Bewerbern aus der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit verkauft
werden. Zum Festpreis für drei Euro je Datensatz oder als „Flatrate“. Alles, was ein Bewerber tun muss, ist Lebenslauf und Zeugnisse an Arbeitgeber-Profile wie das von „Johann S.“ per E-Mail
zu schicken.
Der Bewerber hat das Gefühl sich damit bei einem Unternehmen beworben zu haben. Falsch gedacht: Die Daten werden von „Johann S.“ ohne Einverständnis der BewerberIn an Unternehmen verkauft!
Dieser massenhafte Verkauf von Daten ist rechtswidrig und muss umgehend gestoppt werden! Eine zweckentfremdete Weiterverarbeitung
oder gar Weitergabe von Daten ist ein Datenschutzverstoß und muss mit hohen Bußgeldern geahndet und strafrechtlich verfolgt werden!
Ich fordere von der Bundesagentur für Arbeit gegen die Datenhändler vorzugehen:
· Keine Weitergabe an Dritte bei „anonym veröffentlichten“ Bewerberdaten ohne schriftliche Zustimmung der BewerberInnen.
· MitarbeiterInnen der Bundesagentur für Arbeit, oder eingesetzte Kräfte durch die Kommunen, müssen Stellenangebote auf Rechtmäßigkeit, Richtigkeit, Vollständigkeit und
Zulässigkeit überprüfen.
· ArbeitgeberInnen dürfen nicht mehrfach die selben Stellenangebote in die Jobbörse einstellen. Bei Verstößen muss den ArbeitgeberInnen der Zugang verwehrt werden.
· Stellenangebote und zukünftige Stellenangebote dürfen nicht weiterhin „unbetreut“ eingestellt werden.
· Verstöße gegen die Datenschutzverordnung sowie den Bundesdatenschutz müssen umgehend geahndet werden.
Je mehr Menschen meine Petition unterschreiben, desto wahrscheinlicher ist es, dass die Bundesagentur für Arbeit dem Datenhandel
den Kampf ansagt. Danke, dass du unterschreibst!
Inge Hannemann
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Kurt-Ingo Wolf
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