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Was darf der Bundesnachrichtendienst? 

Eine Grundsatzfrage: Was darf der Bundesnachrichtendienst? Das sieht auch das Bundesverfassungsgericht so. © picture alliance/Ulrich Baumgarten

Liebe Freundinnen und Freunde der Pressefreiheit,

 

diese Woche erreichte uns Post aus Karlsruhe. Der Brief zeigt, dass sich der juristische Einsatz für Pressefreiheit lohnt, auch wenn er manchmal einen langen Atem braucht: Über sieben Jahre nachdem der US-Whistleblower Edward Snowden ein globales System geheimdienstlicher Massenüberwachung enthüllt hat, wird das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am 14./15. Januar 2020 in einer mündlichen Verhandlung dank einer Verfassungsbeschwerde von Reporter ohne Grenzen und anderen über die Rechtmäßigkeit der Beteiligung des deutschen Auslandsgeheimdiensts BND an dieser Massenüberwachung höchstrichterlich entscheiden - nachdem wir uns politisch immer wieder kritisch mit dem BND-Gesetz befasst und drei UN-Sonderberichterstatter das deutsche Gesetz kritisiert hatten.

Reporter ohne Grenzen klagt gemeinsam mit Journalistinnen wie Khadija Ismajilowa aus Aserbaidschan und Raúl Olmos aus Mexiko dagegen, dass das BND-Gesetz Menschen unterschiedlich vor Überwachung abhängig von ihrer Nationalität schützt: Kommunikation von Deutschen darf der Auslandsgeheimdienst nicht abfangen, von EU-Bürgern unter Einschränkungen und von Nicht-EU-Bürgern immer dann, wenn es die "Handlungsfähigkeit Deutschlands" wahrt.

Abgesehen davon, dass diese Dreiteilung technisch nicht zu organisieren ist, teilt sie Privatsphäre und Pressefreiheit auf. Doch Pressefreiheit ist ein Menschenrecht und gilt für alle gleichermaßen und überall. Projekte wie die Panama Papers zeigen, dass investigativer Journalismus zunehmend in internationalen Kooperationen entsteht. Wenn der BND ausländische Journalisten überwacht, höhlt er damit auch das Redaktionsgeheimnis in Deutschland aus.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wird das erste Mal seit über 20 Jahren
 zur BND-Überwachung verhandeln und im Lichte der durch die Digitalisierung massiv angestiegenen Überwachungsmöglichkeiten erstmals ein Grundsatzurteil sprechen. Mündliche Verhandlungen sind beim Bundesverfassungsgericht selten und werden typischerweise bei Verfahren einberufen, die aus Sicht der Richterinnen und Richter von grundsätzlicher Bedeutung sind. So fanden beispielsweise im Jahr 2018 vor dem Ersten Senat des BVerfG nur zwei mündliche Verhandlungen statt – bei über 3.000 neu eingegangenen Verfassungsbeschwerden alleine im Ersten Senat.

Damit wir uns weiter unabhängig für Quellenschutz im digitalen Zeitalter juristisch, politisch und im Rahmen unserer Nothilfe einsetzen können, sind wir auf Spenden angewiesen.

 

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung!

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ISBN-Nr.: 978-3-86461-030-1, 106 Seiten,  Hochglanz-Cover,

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