Das Ende ist für viele Menschen ein unausweichlicher Tod auf Raten. Deshalb müssen schwerkranke Menschen ohne Chancen auf Heilung ihr Leben selbst beenden dürfen.
Wir haben erlebt, was es bedeutet, wenn todkranke Menschen nicht selbstbestimmt gehen dürfen. Unsere Eltern sind innerhalb
weniger Jahre an ihren schweren wiederkehrenden Krebserkrankungen gestorben. Wir haben sie begleitet, bis zum Schluss. Ihr schreckliches Leid wollen wir anderen Menschen ersparen.
Es braucht endlich das Recht auf einen selbstbestimmten Abschied in Würde.
Wir fordern eine Neuregelung noch vor der Bundestagswahl im Herbst 2021!
Das Bundesverfassungsgericht hat Anfang 2020 ein seit 2015 bestehendes Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung gekippt, da es das Recht des Einzelnen auf selbstbestimmtes Sterben verletze.
Der aktuelle Bundestag hat seitdem den Auftrag, eine neue gesetzliche Regelung für die Sterbehilfe in Deutschland zu finden. Klappt das nicht bis zum Ende der Legislatur, wird es noch viele Jahre dauern bis Sterbenskranke und ihre Angehörigen Handlungsklarheit haben. Bisher machen die geplanten Maßnahmen wenig Hoffnung auf Besserung. So soll es bspw. eine verpflichtende Beratung zu der Verabreichung eines tödlichen Medikaments geben, die mindestens 10 Tage und höchstens 8 Wochen vorher erfolgen soll. Ein Zeitrahmen, der unseren Eltern nicht geholfen hätte. Ganz zu Schweigen davon, dass Selbstbestimmung und Rechtfertigung nicht vereinbar sind. Ein Schlag ins Gesicht für viele Betroffene und ein Zeichen dafür, dass erneut völlig unzureichende realitätsferne Maßnahmen besprochen werden. Redet endlich mit uns, nicht über uns!
Herr Spahn, kommen Sie Ihrer Verantwortung JETZT nach. Es braucht eine Reform der Sterbehilfe. Gehen Sie das jetzt endlich im Sinne der Betroffenen an. Es darf nicht weiter vertagt und auf die nächste Legislatur verschoben werden. Verhindern Sie nicht länger den Zugang zu tödlich wirkenden Betäubungsmitteln. Wir brauchen eine Neuregelung noch vor der Bundestagswahl im Herbst 2021!
Die grausame Realität sieht bisher so aus: Krebspatienten fühlen sich bspw. dazu gezwungen, weitere Nebenwirkungen in Folge von Chemotherapien in Kauf zu nehmen, die ihre Lebensqualität noch weiter einschränken, sie abbauen und leiden lassen. Schließlich müssen sie dennoch fast an ihren Lungenmetastasen ersticken oder verarbeiten, dass sie von dem einen auf den anderen Moment völlig unselbstständig geworden sind, da aufgrund von Hirnmetastasen plötzlich beide Arme gelähmt sind. Krebs ist nur ein Arschloch, daneben gibt es noch viele weitere in Form von anderen oft unheilbaren Krankheiten. Sie zwingen dem Körper einen enormen Kampf auf, den viele nicht gewinnen können. Die Betroffenen verlieren nach und nach ihren Lebenswillen und geben sich auf. Alles ist nur noch anstrengend. Menschen, die zu einem Schatten ihrer selbst werden, einem Häufchen Elend und oft nur noch aus Haut und Knochen bestehen. Für die es auch besonders schlimm ist, wenn ihre Angehörigen sie so sehen. Sowas sollte keiner selbst durchmachen, aber auch begleiten müssen. Jedes Haustier darf notfalls erlöst werden, aber wir Menschen müssen in Deutschland bis zum letzten Atemzug durchhalten, selbst wenn man sich in einer medizinisch völlig ausweglosen Situation befindet. Ob man das wirklich möchte, diese Frage sollte jeder für sich selbst beantworten dürfen.
Die bisherige Regelung in Deutschland:
In Deutschland werden verschiedene Begriffe für Sterbehilfe verwendet. Erlaubt ist mittlerweile die passive Sterbehilfe oder auch das Sterbenlassen, wobei lebenserhaltende Maßnahmen unterlassen oder
abgebrochen werden. Bei der ebenfalls zulässigen indirekten Sterbehilfe kann ein verfrühter Tod durch eine schmerzlindernde Medikation eingeleitet werden. Beides hat in unserer Geschichte
stattgefunden, es aber für keinen der Beteiligten besser gemacht. Die Toten kann man nicht mehr fragen, wie es für sie wirklich war; uns Angehörigen wird in dieser letzten Zeit alles abverlangt und
das wird uns für immer prägen. Assistierter Suizid wäre noch eine Option gewesen, aber wer kauft seinen Eltern schon Gift und wer macht sich dabei bitte keine Gedanken darüber, ob man die Situation
nicht noch verschlimmern könnte, weil man einfach keine Ahnung hat, was man tut. Ärzte dürfen nicht helfen, da Tötung auf Verlangen noch immer in Deutschland strafbar ist. Das ist eine Zumutung! Es
gibt ein Recht auf Leben, aber keiner darf dazu verpflichtet werden, leiden zu müssen. Der Preis für den Schutz des Lebens darf nicht die eigene Würde sein.
Aktive Sterbehilfe ist ein Akt der Menschlichkeit und Nächstenliebe. Auf unseren Anfang haben wir keinen Einfluss, aber unser Ende sollte zumindest uns gehören! Es ist unser Recht, den Zeitpunkt unseres Todes selbst zu bestimmen.
Es ist nicht human, Menschen, die wirklich nicht mehr weiterleben wollen und diesen Wunsch klar zum Ausdruck bringen können, zum Gegenteil zu zwingen. Aktive Sterbehilfe verhindert es, diese Menschen dem Gefängnis des eigenen handlungsunfähigen Körpers auszuliefern und bietet allen die Möglichkeit sich zu verabschieden. Menschen zum Sterbetourismus oder Suizid zu treiben ist grausam. Unser Pflegesystem wird entlastet und viel Geld eingespart, das wiederum für das Gesundheitssystem eingesetzt werden kann (an dieser Stelle fangen wir besser gar nicht von Nachtschichten bspw. im Hospiz bei 14 (!) Patienten und nur einem Pfleger an... Der größte Respekt gilt unseren Pflegekräften, die in unserem kaputt gesparten kranken System bei minimalem Hungerlohn und maximaler Belastung, oftmals mit einem Bein im Knast stehend, dennoch jeden Tag zur Arbeit gehen, wobei sie gar nicht in der Lage sind, jedem Patienten gerecht werden zu können).
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht reichen in der derzeitigen Form nicht aus und die Palliativmedizin geht noch lange nicht weit genug. Verschiedene Umfragen der letzten Jahre zeigen deutlich, dass die Mehrheit der Bevölkerung aktive Sterbehilfe bejaht. Bei einer medizinisch eindeutig hoffnungslosen Prognose, guten Kenntnissen des Arztes über die Krankengeschichte und dem verbindlichen Wunsch seines Patienten nach aktiver Sterbehilfe muss diese unverzüglich unter Einhaltung umfassender gesetzlicher Sorgfaltskriterien, die Missbrauch und Fehler ausschließen, erlaubt werden!
Für einen selbstbestimmten und würdevollen Tod: Neuregelung des Rechtsanspruchs auf aktive Sterbehilfe, jetzt!
In Gedenken an unsere Eltern Ellen und Michael Krücker (1960-2018 und 1948-2021)