Hallo fav-report Freunde,
das hat es noch nie gegeben: Rund 22 Millionen männliche Ferkel reichen Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht Karlsruhe ein. Sie klagen für ihr Recht auf Freiheit von Schmerzen und Leiden, das schon heute in der deutschen Rechtsordnung verankert ist und trotzdem immer noch missachtet wird. Die betäubungslose Ferkelkastration ist weiterhin an der Tagesordnung, obwohl es längst praktizierte Alternativen gibt und ihr Ende zum 31.12.2018 bereits 2013 beschlossen wurde – die Verlängerung der Übergangsfrist bis zum 31.12.2020 verstieß in dreister Art und Weise gegen das Grundgesetz.
Im Namen der Tiere reichte PETA zusammen mit der Rechtsanwältin Dr. Cornelia Ziehm Verfassungsbeschwerde ein und lässt die Ferkel dabei selbst als Beschwerdeführer auftreten. Der Rechtsbehelf geht weit über diesen Fall hinaus: Tiere müssen endlich als Rechtssubjekte anerkannt werden, damit die Tierquälerei in Deutschland ein Ende hat. Ingo, helfen Sie uns bei diesem Vorhaben?
Noch bevor sie acht Tage alt sind, wird männlichen Ferkeln die Haut über dem Hodensack aufgeschnitten, um die Hoden herauszudrücken. Anschließend werden die Samenstränge durchtrennt oder abgerissen. Das alles wird meist ohne Betäubung vorgenommen. Mit der Kastration soll der sogenannte Ebergeruch verhindert werden, der jedoch nur bei 3-5% der Mastschweine entsteht.
Dass jeder Mensch unabhängig von Geschlecht, Alter, Intelligenz oder Hautfarbe naturgegebene Rechte hat, da ist man sich einig. Aber auch jeder Mensch, der mit einem tierischen Mitbewohner zusammenlebt, würde mit Sicherheit zustimmen, dass Tiere eine Würde haben. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte erst kürzlich, dass selbst sogenannte „Nutztiere“ einen Eigenwert haben. Männliche Küken dürfen zum Beispiel bald nicht mehr alleine aufgrund wirtschaftlicher Interessen getötet werden. Dennoch werden Tiere, beispielsweise im Privatrecht, nicht als Personen behandelt, sondern als Objekte, auf die die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend angewandt werden.
Damit zumindest ihre schon heute bestehenden Grundrechte auf Achtung ihrer Würde und Freiheit von Schmerzen und Leiden tatsächlich durchgesetzt werden können, müssen Tiere als Rechtspersonen in Gerichtsverfahren anerkannt werden. Menschen treten dort nur als ihre Vertreter auf und verleihen den tierlichen Interessen lediglich eine menschliche Stimme.
In dieser Verfassungsbeschwerde stecken mehr als 550 Arbeitsstunden von Juristen, Agrarwissenschaftlern, Medienfachleuten und Aktivisten – bitte unterstützen Sie uns bei dieser Arbeit:
Durch das permanente Aufzeigen der Missstände üben wir Druck auf die Gesetzgebung aus.
Unsere Kampagnen bewegen die Menschen dazu, den Verzehr von tierischen Produkten zu reduzieren oder ganz einzustellen.
Wir veröffentlichen Undercover-Recherchen, die die Tierquälerei in der Lebensmittelindustrie dokumentieren.
Unsere Rechtsabteilung legt das Fundament für diese wichtige Arbeit.
Erst wenn die elementaren Grundrechte der Tiere in der Praxis umgesetzt werden, ist die Basis dafür geschaffen, dass die Tiere nicht mehr nach Belieben ausgebeutet und benutzt werden können, sondern als das angesehen werden, was sie tatsächlich sind: Lebewesen mit eigenen Persönlichkeiten und eigenen Bedürfnissen.
Vielen Dank für Ihr Mitgefühl mit den Ferkeln und anderen Tieren.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Christian Arleth
Syndikusrechtsanwalt
PETA Deutschland e.V.
PS: Bitte denken Sie immer daran: Wir alle haben die Macht, diesem Missbrauch ein Ende zu setzen. Unser Einkaufszettel ist unser Stimmzettel.
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Kurt-Ingo Wolf
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