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Jetzt sogar Coronastrafe fürs Zusammenleben mit Partner

Corona Pärchen (Bild: shutterstock.com/Von Da Antipina)

28. Dezember 2020

In Österreich werden nun Menschen bestraft, weil sie mit ihrem Corona-positiv getesteten Partner zusammenleben. Es dürfte nur noch eine Frage der Zeit sein, bis auch in Merkels Corona-Land Partner – ganz wie in Pestzeiten – dafür bestraft werden, weil sie sich dem Corona-Diktat nicht beugen und sich weigern, ihren Lebenspartner vor die Tür zu setzen.

Es klingt wirklich unglaublich, ist jedoch in Zeiten der Corona-Diktatur Realität: Mehrere Kärntner Bürger bekamen Post von ihren Bezirkshauptmannschaften. Ihnen wird vorgeworfen, gegen das Corona-Kontaktverbot verstoßen haben und müssen nun 300 Euro Strafe zahlen oder sechs Tage in Haft gehen. Begründung: Gegen das Kontaktverbot hätten die Betroffenen verstoßen, weil sie mit ihren Corona-positiven Partnern weiter im gemeinsamen (!) Haushalt leben würden.

Strafverfügung (Bild: Screenshot)

Die  unfassbare Willkür zeigt sich an nachfolgendem Fall einer der Betroffenenen: Die Behörden scheinen allgemein Wind von den Lebenspartnern der Corona-Positiven über das Contact Tracing bekommen haben. Gerd Pedarnig ist einer der Betroffenen. Er wohnt mit seiner Lebensgefährtin in einer 60-Quadratmeter-Mietwohnung. Mitte November erhärtete sich beim Orthopädietechniker der Coronavirus-Verdacht. Er musste in Quarantäne: „Als ich das positive Ergebnis bekommen habe, habe ich gesagt, dass ich mit meiner Lebensgefährtin zusammen in der Wohnung wohne. Daraufhin ist sie angerufen und gefragt worden, wann sie den letzten Kontakt mit mir gehabt hat. Sie hat gesagt, dadurch, dass wir zusammen leben, heute in der Früh.“ Daraufhin sei die Strafe ausgeschickt worden.

Für die Betroffenen gilt, dass offenbar die Strafe für einen Zeitpunkt ausgestellt wurde, in denen die Partner noch nicht einmal positiv auf das Coronavirus getestet wurden.

Wie der ORF berichtet, habe sich bereits ein Rechtsanwalt im Bezirk dieser Fälle ohne Honorar angenommen, weil er überzeugt ist, dass dieser Corona-Wahnsinn gegen geltendes Recht verstoße. Zudem sei Voraussetzung für jede Strafbarkeit ein rechtmäßiges Alternativverhalten. Man müsse die Möglichkeit haben, sich so zu verhalten, dass es nicht strafbar ist. Das gehe aber in benanntem Fall nicht, denn wo sollte denn die Lebensgefährtin hin? Er könne diese ja nicht aussperren, sie kann in kein Hotel, denn diese sind bekanntlich geschlossen. Sie kann nicht zu Verwandten, das ist laut Corona-Maßnahmen verboten.“ Der Anwalt vertritt aktuell bereits drei Fälle und legte Einspruch ein. (SB)

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