120.000 Euro von einem Pharmakonzern, über 300.000 Euro als „Strategieberater“: Einige Bundestagsabgeordnete haben nach Recherchen von abgeordnetenwatch.de und SPIEGEL in dieser Wahlperiode beträchtliche Nebeneinkünfte erhalten. Zu den Topverdienern gehören mehrere prominente Volksvertreter, darunter die Ex-Minister Peter Ramsauer, Sigmar Gabriel und Ulla Schmidt. Was verdient Ihr Abgeordneter?
Für bezahlte Nebentätigkeiten habe er eigentlich gar keine Zeit, schrieb der Bundestagsabgeordnete und heutige SPD-Fraktionsvorsitzende Rolf Mützenich vor einigen Jahren auf abgeordnetenwatch.de. "Für mich ist der Beruf des Abgeordneten ein Vollzeitjob."
Wie Mützenich hält es die Mehrheit der Volksvertreter, aber bei weitem nicht alle. Nach Recherchen von abgeordnetenwatch.de und SPIEGEL haben 202 von 709 Bundestagsabgeordneten in der laufenden Legislaturperiode mindestens eine bezahlte Nebentätigkeit gemeldet, also mehr als jeder vierte Parlamentarier. Einige kassierten zum Teil beträchtliche Summen – unter anderem aus Beratertätigkeiten, Unternehmensposten und Vorträgen.
So erhielt Ex-Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) für ihren Verwaltungsratsposten bei dem Schweizer Pharmakonzern Siegfried Holdling AG seit Beginn der Legislaturperiode vor knapp zwei Jahren mindestens 120.000 Euro. Der frühere Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) kommt im selben Zeitraum auf mehr als 300.000 Euro allein aus seiner Nebentätigkeit als „Strategieberater“ – daneben geht er noch weiteren bezahlten Tätigkeiten nach. FDP-Parteichef Christian Lindner und der frühere Fraktionsvorsitzende der Linken, Gregor Gysi, verfügen über üppige Einkünfte aus Vorträgen: Lindner trat 50 Mal gegen Bezahlung auf (Gesamthonorar: mindestens 311.500 Euro), Gysi wurde 87 Mal gebucht (Gesamthonorar: mindestens 177.000 Euro).
In allen Fällen dürften die tatsächlichen Einkünfte allerdings sehr viel höher sein. Dies liegt in den wenig transparenten Veröffentlichungsregeln. Bundestagsabgeordnete müssen ihre zusätzlichen Einnahmen nicht Euro-genau angeben, sondern nur in groben Verdienststufen, die von der ersten Stufe (Einkünfte zwischen 1.000 und 3.500) bis zur Höchststufe 10 (mehr als 250.000 Euro) reichen. Rechnet man alle meldepflichtigen Einkünfte zusammen, haben die Abgeordneten seit der Bundestagswahl 2017 mindestens 16,5 Mio. Euro für Tätigkeiten außerhalb des Parlaments erhalten.
Manche kassieren neben ihren Abgeordnetendiäten von derzeit 10.083 Euro (brutto) eine Art zweites Monatsgehalt:
Bezahlte Nebentätigkeiten von Parlamentariern sind in vielerlei Hinsicht ein Problem. Das größte ist: Über die Abgeordneten bekommen einzelne Konzerne und Interessenorganisationen einen privilegierten Zugang zur Politik, den andere Unternehmen, Vereine oder die Bürgerinnen und Bürger nicht haben. 50 Bundestagsabgeordnete bekamen in dieser Legislaturperiode Geld für Aufsichtsrats-, Vorstands- oder andere Posten, darunter der FDP-Abgeordnete Hermann Otto Solms von der Deutschen Vermögensberatung AG (mindestens 30.000 Euro) sowie der frühere Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) von der Deutsche Telekom Stiftung (mindestens 22.000 Euro).
Während bei Aufsichtsrats- oder Beiratsposten nachvollziehbar ist, von wem Abgeordnete Geld bekommen, bleibt dies bei vielen anderen Nebeneinkünften unklar: In den vergangenen zwei Jahren sind nach Berechnungen von abgeordnetenwatch.de und SPIEGEL mehr als 6 Millionen Euro an Abgeordnete geflossen, bei denen der Geldgeber unbekannt ist. Freiberufler und Selbständige müssen ihre Vertragspartner lediglich in anonymisierter Form veröffentlichen, obwohl es teilweise um beträchtliche Beträge in fünf- oder gar sechsstelliger Höhe geht. Auf der Internetseite des Bundestages ist dann zum Beispiel von „Vertragspartner 1“ oder „Mandant 30468“ die Rede (lesen Sie hier: Geldgeber unbekannt – Abgeordnete erhalten Millionen aus anonymen Quellen).
Freiberufler und Selbständige sind es auch, die in der Liste mit den meldepflichtigen Einkünften traditionell ganz oben stehen. Der Steuerberater und CSU-Bundestags-abgeordnete Sebastian Brehm gibt auf der Bundestagsseite Einkünfte aus Mandaten in einer Gesamthöhe von mindestens 1.383.500 Euro an – so viel wie kein anderer Parlamentarier. Allerdings ist dieser Betrag nicht mit dem Gewinn zu verwechseln. Selbstständige, Freiberufler und Einzel-unternehmer legen ihren Bruttoumsatz offen, nach Abzug von Personal- und Sachkosten bleibt von den angegeben Einnahmen also deutlich weniger übrig.
Auf Anfrage teilte Brehm mit, die gemeldeten Bruttoeinkünfte würden nicht von ihm alleine, sondern insbesondere von seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erwirtschaftet. „Eine unabhängige Mandatsausübung ist garantiert,“ so der CSU-Politiker, da die Mandate mit seiner Bundestagstätigkeit nicht in Verbindung stünden.
"Generelles Verbot von Nebentätigkeiten"
Eine Studie der gewerkschaftsnahen Otto Brenner Stiftung von 2017 sah Anhaltspunkte dafür, „dass das Mandat dazu genutzt wird, neue Tätigkeiten aufzunehmen und neue gesellschaftliche Funktionen wahrzunehmen." Tatsächlich ist der Anteil der Parlamentarier mit einem Zusatzverdienst im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen: von 22 Prozent auf nun 28,5 Prozent.
Der Autor der Studie regte eine „massive Einschränkung respektive das generelle Verbot von bezahlten Nebentätigkeiten“ an. Es gehe nicht um ein Berufsverbot, sondern um die Untersagung bestimmter, einzelner Tätigkeiten, die einen klar erkennbaren Lobbybezug hätten. Der Souverän könne schließlich erwarten, dass „sich die Abgeordneten als ‚Vollzeit-Professionals‘ voll und ganz ihrem Verfassungsauftrag als ‚Vertreter des gesamten Volkes‘ und nur ‚ihrem Gewissen unterworfen‘ widmen“. Bei einigen Volksvertretern dränge sich durch ihre Angaben jedoch der Verdacht auf, „dass sie dies nicht tun“.