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Ferkelkastration: Große Koalition und AfD stimmen für weitere 2 Jahre betäubungslose Kastration

Liebe Freundinnen und Freunde, liebe Interessierte,

 

dank der Großen Koalition geht das Quälen der Ferkel für 2 Jahre weiter. Denn gestern haben CDU/CSU, SPD und AfD gegen die Stimmen von Grünen und Linken für die Aufschiebung des Verbots der betäubungslosen Kastration von Ferkeln gestimmt. Eigentlich sollte das Verbot Anfang des Jahres greifen. Doch auf Drängen des Bauernverbandes und der Schlachtindustrie darf diese qualvolle Praxis jetzt weitere 2 Jahre ungehindert fortgesetzt werden. Dabei hatte die Industrie fünf Jahre Zeit, ihre Betriebe umzustellen. Doch Agrarindustrie und die Große Koalition setzen lieber auf diese qualvolle Methode, anstatt auf verfügbare Alternativen wie Immunokastration und eine Abkehr von der industriellen Tierproduktion, die diese Maßnahmen erst nötig macht.

 

Die Entscheidung der Großen Koalition mit den Stimmen der AfD bedeutet zwei Jahre mehr Tierquälerei in der Schweinemast. Durch die Aufweichung des Tierschutzgesetzes machen sich CDU/CSU und SPD einmal mehr zum Handlanger der Funktionäre des Bauernverbands und der Schlachtindustrie, die weiter krampfhaft an der qualvollen betäubungslosen Kastration festhalten wollen, um möglichst nichts ändern zu müssen. Aber auch in der CDU/CSU und SPD gibt es Abgeordnete, die den Tierschutz nach vorne stellen. Veronika Bellmann und Sylvia Pantel aus der CDU/CSU-Fraktion sowie Angelika Glöckner, Gustav Herzog, Gabriele Hiller-Ohm, Anette Kramme, Detlef Müller (Chemnitz), Christian Petry, Florian Post, Dr. Nina Scheer und Ute Vogt aus der SPD haben sich gegen die Verlängerung gestellt.

 

Es ist für mich unverständlich, warum die Fraktionen der Großen Koalition bei dieser ethischen Frage nicht den Fraktionszwang aufgehoben und eine Gewissens-entscheidung zugelassen haben. In diesem Fall hätten sie wohl befürchten müssen, dass durch Widerstand in den eigenen Reihen die AfD für eine Mehrheit nötig gewesen werde. Gestern war ein schwarzer Tag für Millionen von Ferkeln. Sehens- und verbreitenswert ist dazu die Rede von Renate Künast zu dem Thema: https://dbtg.tv/fvid/7296552. Wie schon mehrfach sagt sie zurecht: Das Gesetz der Großen Koalition ist verfassungswidrig. Die Große Koalition ist der “Alptraum als Tiere”.

 

Mit vielen Grüßen

Sven Giegold

FerkelkastrationKoalition weicht Tierschutz auf

Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD haben eine Gesetzesänderung vorgelegt, mit dem das Tierschutzgesetz auf Kosten von Millionen Ferkeln in Deutschland aufgeweicht werden soll. Das Gesetz enthält eine Fristverlängerung um zwei Jahre für die betäubungslose Kastration von männlichen Ferkeln. Die bereits seit 2013 (!) bestehende gesetzliche Vorgabe, mit dieser tierquälerischen, aus der Zeit gefallenen und unnötigen Praxis bis Ende dieses Jahres aufzuhören, soll ausgehebelt werden. Anstatt den Umbau der Tierhaltung mutig und konsequent voran zu treiben, bedienen die Fraktionen lieber Einzelinteressen der Fleischindustrie.

 

Es geht ohne Schmerzen

 

Klar ist: Eine Kastration ohne Betäubung ist überhaupt nicht notwendig. Bereits die amtliche Begründung zur Änderung des Tierschutzgesetzes im Jahr 2013 führt aus: „Inzwischen stehen mit der Durchführung des Eingriffs unter Narkose, der Immunokastration oder dem Verzicht auf die Kastration durch Ebermast verschiedene Alternativen zur betäubungslosen Kastration zur Verfügung, die die Belastung der Tiere reduzieren und auch die Praktikabilität und den Verbraucherschutz berücksichtigen. Ein vernünftiger Grund, Ferkeln durch den Verzicht auf eine Betäubung bei der chirurgischen Ferkelkastration Schmerzen zuzufügen, besteht daher nicht mehr.“

Mit der Fristverschiebung treten CDU/CSU und SPD das Staatsziel Tierschutz ebenso mit Füßen wie den obersten Grundsatz des Tierschutzgesetzes.

 

Unternehmen und Handel in der Pflicht

 

Die Grüne Bundestagsfraktion lehnt die Aufschiebung der Frist für die Kastration mit Betäubung ab. Sie lehnt außerdem Alternativmethoden ab, deren wirksame Schmerzausschaltung nicht belegt ist (wie die aktuell debattierte Lokalanästhesie). Wir appellieren an die Beteiligten der privatwirtschaftlichen Qualität und Sicherheit GmbH (QS), an Schlachtunternehmen und Lebensmitteleinzelhändler, sich den bestehenden Alternativen zur Kastration ohne Betäubung nicht länger entgegen zu stellen - auch wenn dies jetzt laut Gesetzesänderung noch 2 weitere Jahre möglich sein wird.

Wir teilen die Auffassung des zuständigen Bundesforschungsinstituts für Tiergesundheit, des Friedrich-Loeffler-Instituts, dass diese Akteure in der Verantwortung stehen und sich unter anderem „deutlicher als bisher und umfassend zur Abnahme des Fleisches von immunokastrierten Tieren verpflichten“ müssen.

 

BMEL bleibt untätig

 

Vor allem aber akzeptieren wir nicht, dass Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner weiterhin so tut, als hätte das alles nichts mit ihr und ihren Zuständigkeiten zu tun. Aufgabe des Bundeslandwirtschaftsministeriums wäre es gewesen, für die Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration zu werben – bei den Schlachtunternehmen und Lebensmitteleinzelhändlern - und die VerbraucherInnen umfassend aufzuklären. Das hat sie nicht getan. Stattdessen befürworten sie und ihr Ressort, dass auch weiterhin Ferkel bei vollem Bewusstsein kastriert werden, verstecken sich aber hinter den Bundesländern und den Koalitionsfraktionen.

 

Wir setzen uns weiter für den Tierschutz ein

 

Wenn die Große Koalition jetzt versucht, das Tierschutzgesetz im Zuge der Debatte um die Ferkelkastration aufzuweichen, werden wir uns dem nicht nur widersetzen. Wir werden umgekehrt alles tun, um die Öffnung des Tierschutzgesetzes dazu zu nutzen, das Leben der Tiere in diesem Land deutlich zu verbessern.

Vor allem durch die folgenden Punkte wollen wir das Tierschutzgesetz
verbessern:

  • Beenden von Amputationen (wie etwa das Abschneiden der Ringelschwänze) und Qualzucht
  • Ein Ausstiegsplan für die Haltung von Sauen im Kastenstandbis spätestens 2027
  • Eine Begrenzung von Tiertransporten innerhalb Deutschlands auf eine Dauer von höchstens vier Stunden
  • Einführung eines nationales Monitoringsystems mit tierschutzrelevanten Daten und aufbereiteten Informationen zum Wohlergehen der Tiere in der Landwirtschaft
  • Die Schaffung eines bundesweiten Verbandsklagerechts für anerkannte Tierschutzorganisationen.
März 2023

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