GMX, 2.5.2022
Die Mitglieder des Bundestags (MdB) bekommen ab Juli 10.323,29 Euro im Monat und damit rund 300 Euro mehr als bisher. Diese sogenannte Abgeordnetenentschädigung wird auch "Diät" genannt, was offiziellen Angaben zufolge vom französischen "diète" stammt, was mit "die tagende Versammlung" übersetzt wird. Im vergangenen Jahr war sie ebenso wie die durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste, an denen sie sich orientiert, infolge der Corona-Krise gesunken. Ihre Höhe ist immer wieder umstritten, wozu unter anderem beiträgt, dass viele Politikerinnen und Politiker neben ihrer eigentlich Arbeit auch Nebentätigkeiten nachgehen. Aber erst mal von vorne: Was bekommen die 736 Abgeordneten genau?
Dazu kann je nach Position der einzelnen Person noch eine sogenannte Funktionszulage kommen, welche die Fraktionen eigenständig regeln. "Fraktionsvorsitzende, Erste Parlamentarische Geschäftsführerin, die Parlamentarischen Geschäftsführerinnen und stellvertretende Fraktionsvorsitzenden erhalten eine Funktionszulage in Höhe von 50, 37,5, 25 und 20 Prozent einer monatlichen Diät", heißt es beispielsweise bei den Grünen.
Bei der Linken erhalten die beiden Fraktionsvorsitzenden jeweils die Hälfte und der Erste Parlamentarische Geschäftsführer ein Viertel der Diät zusätzlich. Manche Fachleute halten solche Zulagen für verfassungswidrig.
Der Verfassungsrechtler Hans-Herbert von Arnim hält diese Zulagen nur zulässig für die Bundestagspräsidentin, ihre Stellvertreter sowie für Fraktionsvorsitzende, wie er der Transparenzplattform "abgeordnetenwatch.de" sagte. Diese hält mit Blick auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2007 fest: "Gegen die unrechtmäßigen Zahlungen aus der Fraktionskasse müssten allerdings die Betroffenen vor das Bundesverfassungsgericht ziehen: die Fraktionen selber."
Von Arnim kritisiert schon lange intransparentes Verhalten von Bundes- und Landtagen, die in Finanzfragen häufig selbst über ihre eigenen Interessen entscheiden würden. "Niemand außer dem Bundesverfassungsgericht hat schon so viele Gesetze aus den Angeln gehoben wie diese Einmann-Instanz namens Hans Herbert von Arnim", schrieb die "Zeit" schon in den 1990er Jahren.
Für Kritik sorgen des Weiteren immer wieder die Nebeneinkünfte der Abgeordneten. Eine Studie der Otto-Brenner-Stiftung zur vergangenen Legislaturperiode zeigte, dass gut ein Drittel von ihnen "außerparlamentarische" Einnahmen hatten, die sich auf insgesamt mehr als 50 Millionen Euro beliefen.
Es gibt aber mehr Transparenz als früher: Zum Beispiel legen verschiedene MdB als "gläserne Abgeordnete" ihre Einnahmen und deren Verwendung offen. SPD-Chef Lars Klingbeil gibt auf seiner Webseite beispielsweise an, er erhalte als Parteivorsitzender 9.000 Euro extra als "Aufwandsentschädigung".
Die wegen ihres Umfangs ebenfalls umstrittene Altersversorgung für Abgeordnete kritisiert er als "undurchschaubare Sonderregelung" und spricht sich für eine Abschaffung entsprechender Vorgaben aus. Vor der Bundestagswahl 2021 forderten außerdem mehrere Politikerinnen und Politiker fraktionsübergreifend eine solche Reform und sprachen sich für eine "interfraktionelle Arbeitsgruppe" im neuen Bundestag aus, die einen Vorschlag erarbeiten solle.
Zuvor hatte das Parlament Anträge von Grünen und Linken abgelehnt, die unter anderem wollten, dass Abgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen müssen statt wie bisher ihre "Altersentschädigung" aus Steuermitteln zu erhalten. Ob und wann eine Arbeitsgruppe zum Thema zustande kommt, ist unklar.
Mehr Transparenz sollte es nach der sogenannten Maskenaffäre im Zuge der Corona-Pandemien eigentlich auch bei den Nebeneinkünften geben, etwa durch genauere Angaben zu entsprechenden Tätigkeiten und Unternehmensbeteiligungen. Anfang März meldete die "Wirtschaftswoche" aber, die Abgeordneten im Bundestag würden entsprechende Veröffentlichungen "verschleppen".
Verwendete Quellen:
Quelle: GMX