Stand: 24.09.2020
Das österreichische Bundesland Vorarlberg zählt ab sofort in Deutschland offiziell zu den Corona-Risikogebieten. Das hat das Robert Koch-Institut (RKI) am Mittwochabend auf seiner Homepage bekannt gegeben. Vorarlberg ist nach Wien damit schon das zweite österreichische Bundesland, das auf der deutschen Liste der Risikogebiete steht. Laut RKI erfolgte die Einstufung als Risikogebiet nach gemeinsamer Analyse und Entscheidung durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.
"Wer aus einem Risikogebiet nach Deutschland einreist, muss sich in Quarantäne begeben und sein zuständiges Gesundheitsamt informieren", heißt es auf der Webseite der Bundesregierung. Demnach muss jeder Einreisende aus einem Corona-Risikogebiet zudem einen negativen Corona-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist, oder sich nach Ankunft - innerhalb von 72 Stunden - auf eine Corona-Infektion testen lassen. Wenn das Testergebnis negativ ist, kann die Quarantäne aufgehoben werden. Ab dem 1. Oktober soll die Quarantäne frühestens nach fünf Tagen mit einem Negativtest aufgehoben werden können.
Was ist, wenn man im Ausland wohnt und täglich zur Arbeit nach Bayern einreisen muss? Auf diese Frage gibt das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) eine Antwort:
"Wenn Sie täglich vom Ausland nach Bayern pendeln, halten Sie sich regelmäßig nicht länger als 48 Stunden im Ausland auf, sodass Sie in Deutschland nicht in Quarantäne müssen", heißt es auf der Homepage des StMGP. Das gelte allerdings nur, wenn der oder die Einreisende keine Symptome hat, die auf eine Erkrankung mit Covid-19 hinweisen. Wichtig: Diese Regel gilt nur, solange sich die betroffene Person nicht länger als 48 Stunden im Ausland aufhält.
Hält man sich länger als 48 Stunden im Ausland heißt es in den FAQ des StMGP:
Sie müssen nicht in Quarantäne, wenn Sie an Ihren Arbeitsplatz in Bayern zurückkehren und Ihr Arbeitgeber Sie dort "zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich" benötigt und Sie zusätzlich keine Symptome aufweisen, die auf eine Erkrankung nach COVID-19 hinweisen.
Dies ist nur dann der Fall, wenn es Ihnen als betroffene Arbeitnehmerin beziehungsweise betroffener Arbeitnehmer aufgrund der von Ihnen zu erbringenden Tätigkeit unzumutbar ist,
- entweder die 14-tägige häusliche Quarantäne abzuleisten oder einen Coronatest durchzuführen und das negative Ergebnis abzuwarten.
- und die Arbeit nicht anderweitig sinnvoll erledigt werden kann als physisch vor Ort also eine Home-Office-Lösung nicht zielführend ist oder Vertragsstrafen beziehungsweise erhebliche finanzielle Verluste drohen, wenn die Arbeit nicht vor Ort ausgeführt wird (zum Beispiel bei einem Subunternehmer aus dem Ausland, der in Bayern auf einer Baustelle tätig ist, die keinen Aufschub duldet).
Aufgrund dieser hohen Anforderungen wird diese Ausnahme nur in wenigen begrenzten Einzelfällen zur Anwendung kommen.
Falls das bei Ihnen der Fall sein sollte, lassen Sie sich dies am besten von Ihrem Arbeitgeber/Auftraggeber bestätigen, sodass Sie im Falle einer Kontrolle einen Nachweis haben.
Laut dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege stellt der Besuch eines Lebenspartners in Bayern nach der Einreise-Quarantäneverordnung einen triftigen Reisegrund dar, der eine Ausnahme von der Quarantäneverpflichtung begründet.
Die Antworten auf die FAQs des Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege finden Sie hier.
Die aktuelle Fassung der bayerischen Einreise-Quarantäneverordnung (EQV) finden Sie hier. Die EQV gilt derzeit bis 03. Oktober 2020 und kann eventuell weiter verlängert werden.
Am Mittwoch hat Deutschland das österreichische Bundesland Vorarlberg zum Corona-Risikogebiet erklärt. Darum hat Landrat Elmar Stegmann am Donnerstag eine Allgemeinverfügung für den Landkreis Lindau erlassen. Ziel der Allgemeinverfügung sei es, eine Lösung für den "kleinen Grenzverkehr" zwischen Vorarlberg und Lindau zu finden. Eine ähnliche Situation an der Grenze wie im Frühjahr könne niemand wollen, meint Stegmann. Eine Schließung der Grenze kann der Landrat zwar nicht ausschließen, momentan gehe er aber nicht davon aus, dass es dazu kommen wird. Momentan wird an den Grenzen nur stichprobenartig kontrolliert, so der Landrat.
Besonders im Fokus der Allgemeinverfügung des Landkreises stehen Berufspendler. Laut Tobias Walch, Geschäftsbereichsleiter Soziales und Kreisentwicklung, gibt es insgesamt etwa 5.000 Berufspendler, die in beide Richtungen täglich die Deutsch-Österreichische Grenze passieren. Um noch größere wirtschaftliche Schäden zu vermeiden und Arbeitsplätze zu sichern, soll auch das weiterhin möglich sein.
Nach den Vorgaben des Bundeslandes Bayern sind Berufspendler aus Corona-Risikogebieten nur dann von der Quarantäne ausgeschlossen, wenn sie sich nie länger als 48 Stunden am Stück im Risikogebiet aufhalten. Das Problem dabei: Fährt ein Pendler am Freitag übers Wochenende heim, muss er bei der Einreise nach Deutschland entweder einen negativen Corona-Test vorlegen oder in Quarantäne.
Darum hat Lindau die 48-Stunden-Regelung auf 72 Stunden verlängert. Das heißt konkret: Personen mit Wohnsitz in Vorarlberg und einer Arbeitsstelle im Landkreis Lindau können ohne Einschränkungen einreisen, wenn diese weniger als 72 Stunden zuhause waren. Das gilt natürlich nur, wenn die betroffene Person keine Symptome hat, die auf eine Corona-Infektion hinweisen. Die 72-Stunden-Regelung gilt auch für Schüler aus Vorarlberg, die in Deutschland eine Schule besuchen.
Für Personen, die in Deutschland leben, aber in Vorarlberg arbeiten, gilt: Bei der Einreise nach Deutschland muss man nur dann in Quarantäne, wenn man sich länger als 48 Stunden am Stück in Vorarlberg aufgehalten hat.
Für Deutsche ist es weiterhin möglich, nach Österreich zu reisen, um dort beispielsweise zu wandern. Solange man sich nicht länger als 48 Stunden im Risikogebiet aufhält, gibt es bei der Einreise keine Beschränkungen. Achtung: Die private Teilnahme an einer kulturellen Veranstaltung, einem Sportereignis, eines öffentlichen Festes oder einer sonstigen Freizeitveranstaltung führt immer zu einer Quarantäne, unabhängig von der Dauer des Aufenthalts.
Einkaufsfahrten von Österreich nach Deutschland sind laut dem Landratsamt Lindau ab sofort allerdings noch mit negativem Testergebnis möglich oder wenn der vorherige Aufenthalt in Deutschland weniger als 48 Stunden zurück liegt. Außerdem dürfen Personen aus Vorarlberg keine Gaststätten in Deutschland besuchen.
Personen aus Vorarlberg dürfen auch weiterhin ihre Familie oder ihren Lebenspartner in Deutschland besuchen. Auch der Beistand und Pflege schutzbedürftiger Personen oder ein geteiltes Sorgerecht stellen nach der bayerischen EQV einen triftigen Reisegrund dar, der eine Ausnahme von der Quarantäneverpflichtung begründet. Gleiches gilt auch für die Versorgung von Tieren.
Ebenfalls können Personen aus Vorarlberg einreisen, "die eine dringende medizinische Behandlung erfahren", teilt Stegmann mit. Gegebenenfalls ist für eine Behandlung ein Test notwendig. Das muss vorab mit dem Arzt oder dem Krankenhaus abgeklärt werden.
Mitarbeiter im Gesundheitswesen mit Wohnsitz in Vorarlberg und Arbeitsstelle im Landkreis Lindau sind ab sofort dazu verpflichtet, während der Arbeit eine FFP2-Maske ohne Ventil zu tragen. Nach Angaben des Landratsamtes Lindau müssen sich die Mitarbeiter auch wöchentlich auf Corona testen lassen. Das sieht die Allgemeinverfügung des Landratsamtes Lindau vor.
Für Mitarbeiter der Polizei, in der Rechtspflege und von Behörden gelten keine Einreisebeschränkungen. Für die Einreise braucht man aber eine Bestätigung des Arbeitgebers, dass die konkrete Tätigkeit zwingend notwendig für die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit ist. Für Mitarbeiter von deutschen Luft-/Schiffs-/Bahn- oder Busunternehmen sowie für Busfahrer/Speditionsfahrer gibt es bei der Einreise keine Einschränkungen.
Seit Ende August ist das Corona-Testzentrum Umlade- und Wertstoffhofzentrum (Bösenreutiner Steig 33) in Betrieb. "Bis jetzt hat alles sehr gut funktioniert", sagt Stegmann. Von über 2.100 durchgeführten Test seien 15 positiv gewesen. Auch mit der Schnelligkeit der Auswertungen der Tests ist der Landrat zufrieden. Bis jetzt habe es zwischen 18 und 25 Stunden gedauert, bis die Testergebnisse vorlagen.
Geöffnet hat die Teststation am Montag, Mittwoch und Freitag von 17:30 Uhr bis 19:30 Uhr, sowie am Sonntag von 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr.
Wichtig: Getestet werden dort nur Personen mit Wohnsitz im Landkreis Lindau oder Personal von Schulen, Kindertagesstätten, Pflegeeinrichtungen mit Arbeitsort im Landkreis. Reiserückkehrer, die nur auf der Durchreise sind, müssen sich in ihrem Heimatort testen lassen. Nicht getestet werden auch Personen, die Corona-Symptome aufweisen. In diesem Fall soll die betroffene Person zunächst Kontakt zu ihrem Hausarzt oder dem ärztlichen Bereitschaftsdienst (Tel. 116117) aufnehmen.
Diese Regelungen gelten derzeit (Stand 24.09.2020). Die Regelungen werden auf der Internetseite des Landkreises Lindau (www.landkreis-lindau.de) regelmäßig aktualisiert.
Quelle: all-in.de / das allgäu online