Von
Antonia Wille
Aktualisiert am 19. August 2020, 12:52 Uhr
Das Landwirtschaftsministerium plant ein neues Gesetz für Hundehalter. Es soll Hunden künftig ausreichend Auslauf und Betreuung garantieren sowie strengere Regeln für Tiertransporte und Hundezüchter erlassen. Der deutsche Tierschutzbund begrüßt die Idee – es gibt aber auch Fragen.
Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) hat ein Herz für Tiere. Vor allem Hunde haben es ihr momentan angetan. Am Montag verkündete das Bundeslandwirtschaftsministerium, man wolle einen neuen Gesetzesentwurf zur Haltung von Hunden erlassen. Die Verordnung soll Frauchen und Herrchen künftig unter anderem verpflichten, ihrem Tier mindestens zweimal täglich für mindestens eine Stunde Auslauf zu bieten.
Ein Gassigeh-Gesetz für Hunde? Nicht ganz, sagt Kathrin Umlauf, Referentin für Heimtiere beim Deutschen Tierschutzbund.
"Die Verordnung ist kein Hundeschutz-Rundum-Sorglos-Paket, aber sie geht in die richtige Richtung. Außerdem bezieht sie sich nicht auf das Gassi-Gehen, sondern den Auslauf zweimal täglich mindestens eine Stunde zusammen." Das könne auch der Auslauf im eigenen Garten sein. Für Hundehalter sollte diese Vorgabe kein Problem sein. "Der Auslauf selbst war bereits zuvor festgehalten, nur sehr schwammig ausgedrückt (mit "ausreichend", Anm. d. Red.). Durch eine Konkretisierung kann in Tierschutzfällen besser durch das Veterinäramt vorgegangen werden", sagt Umlauf.
Vor dem Hundekauf mit der Haltung auseinandersetzen
Dass sich die Politik immer wieder mit der Haustierhaltung auseinandersetzt, ist nicht neu. Viele Hundebesitzer lassen sich von der Illusion des ewigen, süßen Welpens blenden – und sind Monate später heillos überfordert. Eine Art "Führerschein" und Kontrolle für Hundebesitzer könnte das verhindern.
Auch Umlauf weiß: "Die Erfahrung zeigt, dass ein Großteil der Tierschutzprobleme, die im Umgang mit Hunden entstehen, aus mangelnder Sachkunde in der Aufzucht und Haltung resultiert." Ginge es nach ihr, sollte jeder Halter vor der Anschaffung eines Hundes die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten (§ 2 Tierschutzgesetz, Anm. d. Red.) in Form einer Sachkundeprüfung nachweisen müssen. Sie ergänzt: "Das würden wir uns allerdings für jedes Haustier wünschen, nicht nur für Hunde. Oftmals sind Besitzer überfordert, weil sie sich zuvor nicht gut informiert haben. Am Ende wird das Tier dann in einem Tierheim abgegeben. Dem kann eine Sachkunde vorbeugen."
Auslauf-Gesetz ein Schritt in die richtige Richtung
Der Gesetzesentwurf von Klöckner ist somit aus Sicht des deutschen Tierschutzbundes ein Schritt in die richtige Richtung. Vor allem die Konkretisierung zu den Auslaufanforderungen, den Anforderungen an die Gruppenhaltung sowie die Haltung beim Züchten von Hunden und das Halten von Herdenschutzhunden sei ein wichtiger Beitrag für eine tierschutzkonforme Haltung. Außerdem mache die Verordnung die Überprüfung der Haltung einfacher. "Auch das Verbot der Anbindehaltung von Hunden und das Ausstellungsverbot für Hunde, denen Körperteile oder Organe amputiert wurden, beziehungsweise für Hunde, bei denen Qualzuchtmerkmale vorliegen, werden von uns ausdrücklich unterstützt", sagt die Tierschutzbund-Referentin.
Gesetzesentwurf ein Problem für Senioren und ältere Hunde?
Zweimal am Tag Auslauf – klingt einfach. Und doch meldeten sich diese Woche erste Kritiker des Gesetzesentwurfs. Vor allem Senioren könnten die großen Verlierer der Verordnung sein. Denn ältere Menschen, die ihre Hunde lieben und gegen die Einsamkeit brauchen, könnten nicht mehr so große Spaziergänge machen und dadurch ins Raster eines schlechten Hundehalters fallen. Umlauf vom deutschen Tierschutzbund gibt Entwarnung: "In dem Entwurf wird von 'Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers' gesprochen und dass mehrmals täglich der Umgang mit der Person, die den Hund hält, betreut oder zu betreuen hat, zu gewähren ist. Dies dürfte auch für ältere Personen machbar sein."
Der Entwurf berücksichtige außerdem den Gesundheitszustand des Hundes. Ein Hund, der keine weiten Strecken mehr schaffe, müsse auch nicht dazu gezwungen werden. "Sollten ältere Menschen einen sehr jungen Hund mit einem großen Bewegungsdrang haben, müssten diese dafür sorgen, dass jemand anderes mit dem Hund seine Runden dreht." Das sei aber vermutlich eher selten der Fall oder es wurde bereits im Vorhinein gemeinsam besprochen, wie die Betreuung des Hundes innerhalb einer Familie aufgeteilt wird. Sehr junge Hunde bei älteren Menschen, die nicht fit sind, sind laut Umlauf langfristig gesehen vielleicht auch nicht optimal betreut.
Frauchen und Herrchen sollten sich vor der Anschaffung eines Tieres bewusst sein, was für eine artgerechte Haltung notwendig ist. Dazu gehört laut Tierschutzbund ein angemessener Auslauf, bei dem der Hund nicht nur seinem Bewegungsbedürfnis nachkommt, sondern auch neue Eindrücke sammelt und Artgenossen treffen kann. "Halter, die nicht dazu in der Lage sind, ihrem Tier ausreichend Bewegung und Beschäftigung zu verschaffen, sollten sich keinen Hund anschaffen", mahnt Umlauf.
Überprüfung wird zur Herausforderung
Eine Überprüfung aller Hundehalter in Deutschland wird trotz Gesetz nicht möglich sein. Der deutsche Tierschutzbund geht aber davon aus, dass die Vorgaben für die meisten Hundehalter kein Problem sind, da sie dem Hund sowieso mehr Auslauf zur Verfügung stellen, als vorgeschrieben. "Es geht vor allem um die Tierschutzfälle wie beispielsweise reine Zwingerhaltungen ohne jeden Auslauf, Aufzuchten von Welpen nur in der Wohnung oder im Keller", sagt Umlauf. "Sollte es hier zu einer Kontrolle kommen, haben die zuständigen Behörden jetzt eine Grundlage, auf derer sie Entscheidungen zum Wohl des Tieres treffen können. Insbesondere auch im Bereich der Zwingerhaltung."
Der Hunde-Gesetzesentwurf ist gut – hat aber auch Nachbesserungsbedarf
Dass sich Klöckner für Hunde einsetzt, begrüßt der deutsche Tierschutzbund sehr. Der Gesetzesentwurf wird in den kommenden Wochen und Monaten im Bundestag diskutiert. Auch Fachverbände sollen bei der Diskussion der Länder miteinbezogen werden. Nachbesserungsideen zur Stärkung der Hunderechte hätte auch der deutsche Tierschutzbund.
"Was bisher nicht in der Tierschutz-Hunde-verordnung enthalten ist, ist beispielsweise eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hunde." Diese würde aber dabei helfen, den Besitzer eines entlaufenen Hundes zu ermitteln und ihn schnell wieder mit seinem Liebling vereinen zu können. Außerdem könnte der illegale Welpenhandel durch eine europaweite Verpflichtung eingedämmt werden, wenn genau festgestellt werden kann, wo ein Hund geboren wurde und zwischenzeitlich in Obhut war.
Weitere Themen, die laut Tierschutzbund ebenfalls auf der Agenda stehen sollten: "Sachkundenachweis vor der Anschaffung eines Hundes zur Prävention von Spontankäufen sowie nähere Ausführungen zur Erziehung und Training von Hunden."
Über die Expertin: Dr. Kathrin Umlauf ist Expertin für Hundehaltung. Sie arbeitet als Referentin für Heimtiere beim Deutschen Tierschutzbund und weiß, was eine artgerechte Hundehaltung ausmacht und worauf es bei dem Gesetzesentwurf ankommt.
Quelle; gmx
Die Bundesregierung will mit einem neuen Gesetz den Tierschutz weiter verbessern. Die strengeren Regeln betreffen vor allem Hundehalter und Züchter.
17.08.2020
Das geht aus einem Verordnungsentwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums hervor, über den zunächst die "Rheinische Post" aus Düsseldorf berichtete. PNP-Recherchen bestätigten die Existenz des "Entwurfs einer Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung und der Tierschutztransportverordnung". Wörtlich heißt es demnach darin: "Einem Hund ist mindestens zweimal täglich für insgesamt mindestens eine Stunde Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers zu gewähren."
Dem Gesetzentwurf zufolge ist es künftig auch unzulässig, Hunde den ganzen Tag alleine zu lassen. Eine Betreuungsperson soll sich der neuen Verordnung zufolge "mehrmals täglich" um das Tier kümmern müssen. Als Begründung nennt der Entwurf "neue wissenschaftliche Erkenntnisse über die Bedürfnisse von Hunden".
Kettenhaltung und Ausstellung überzüchteter Tiere verboten
Den Tieren soll ein "ausreichendes Maß an Bewegung und Kontakt mit Umweltreizen" ermöglicht werden, heißt es außerdem. Hunde an einer Kette oder Leine zu halten, wird dem Entwurf zufolge grundsätzlich verboten. Ebenfalls nicht mehr erlaubt sein sollen zudem Ausstellungen mit Hunden, die so sehr überzüchtet wurden, dass sie Qualen leiden und sich nicht mehr artgerecht verhalten können, oder denen Körperteile wie Ohren und Rute "tierschutzwidrig vollständig oder teilweise amputiert" wurden, heißt es in dem Bericht.
Strengere Vorgaben gibt es nach den Plänen der Bundesregierung auch für Hundezüchter: Für sie soll künftig eine Obergrenze gelten - so dass sie nur noch maximal drei Hündinnen mit Welpen gleichzeitig betreuen dürfen. Neue Vorschriften in Sachen Größe und Temperatur gelten auch für die Wurfkisten. Welpen sollen es in den ersten beiden Lebenswochen mindestens 18 Grad warm haben und sollen mindestens einmal täglich Auslauf bekommen.
"Haustiere sind keine Kuscheltiere - ihre Bedürfnisse müssen berücksichtigt werden", sagte Klöckner der Deutschen Presse-Agentur auf Nachfrage. Hunde müssten genug Bewegung bekommen und dürften nicht zu lang alleingelassen werden.
Auf die Frage, wie die Regeln insbesondere bei privaten Hundebesitzern kontrolliert werden sollen, sagte eine Sprecherin der Ministerin, dafür seien die Behörden der Länder zuständig. Diese würden aber sicherlich nicht bei jedem Hundebesitzer klingeln und fragen, ob er schon mit dem Hund draußen war. Es gehe vor allem um die Zwingerhaltung von Hunden.
Strengere Regeln auch für Nutztiertransporte
Außerdem will die Bundesregierung den Tierschutz für den Transport von Nutztieren verbessern: Transporte innerhalb von Deutschland dürfen viereinhalb Stunden nicht mehr übersteigen, "wenn nicht sichergestellt ist, dass zu jedem Zeitpunkt während der Beförderung in dem Bereich, in dem sich die Tiere während des Transportes aufhalten, eine Temperatur von nicht mehr als 30 Grad herrscht".− dpa