fav-report What´s new Ein Magazin wie kein anderes
 fav-report  What´s new Ein Magazinwie kein anderes 

Corona: Das

Alltagsleben geht weiter,

wenn auch mit Abstand,

Masken und Einschränkungen

Aktualisiert am 02. November 2020, 08:23 Uhr

 

Als "Lockdown light" wurden die neuen Maßnahmen zur Einschränkung der Corona-Pandemie oftmals bezeichnet. Am 2. November werden die neuen Regeln in Kraft treten. Doch kleine Unterschiede gibt es in den Bundesländern durchaus.

 

Die guten Nachrichten zuerst: Grundsätzlich dürfen Kinder und Jugendliche von Montag an weiter in Kitas und Schulen gehen. Wer einkaufen will, dem stehen die Geschäfte offen. Ob Waschsalon, Änderungsschneiderei oder Steuerberater - das Alltagsleben geht weiter, wenn auch mit AbstandMasken und Einschränkungen an Orten, wo es zu Corona-Ausbrüchen kommt.

Einschränken müssen sich die Deutschen trotzdem ab Montag, und zwar nicht zu knapp. Bundesweit schließen Restaurants, Bars, Museen, Schwimmbäder, Fitnessstudios, Kletterhallen, Kinos, Theater, Opern, kurz: Orte, an denen Menschen gern ihre Freizeit verbringen, wenn sie mal raus wollen.

Und das jetzt, wo die Parks langsam nass und kalt sind und es früh dunkel wird. Dazu kommen strenge Vorschriften, wie viele Menschen sich noch treffen dürfen - drinnen und draußen.

Wie immer sind es die Bundesländer, die solche Regeln erlassen, deswegen gibt es Unterschiede. Aber anders als in den vergangenen Wochen soll es deutschlandweit diesmal halbwegs einheitlich zugehen.

 

Warum gibt es den Teil-Lockdown?

Die Corona-Infektionszahlen steigen, immer mehr Leute werden schwer krank. Viele Gesundheitsämter schaffen es nicht mehr, die Kontakte von Infizierten nachzuverfolgen.

Bevor das Gesundheitssystem überlastet wird und die Lage außer Kontrolle gerät, soll es einen "Wellenbrecher" geben: Vier Wochen strenge Einschränkungen mit dem Ziel, die Zahl der persönlichen Kontakte runterzufahren.

Anders als im Frühjahr will die Politik aber Kitas und Schulen diesmal offen halten und die Wirtschaft möglichst schonen. Übrig bleibt der Freizeit- und Kulturbereich - den trifft es dafür besonders hart.

 

Wer darf sich jetzt noch treffen?

In der Öffentlichkeit dürfen sich nur noch Angehörige von zwei Haushalten treffen - maximal zehn Personen. Feiern in Wohnungen und privaten Einrichtungen werden als "inakzeptabel" bezeichnet.

  • In Bayern gelten diese Regeln explizit auch für Treffen im privaten Raum.
  • Die Beschränkung auf zwei Haushalte und maximal zehn Personen im privaten Raum gilt auch in Baden-Württemberg.
  • Berlin: Kinder bis zwölf Jahren sind von der Regel, dass sich nur noch Angehörige von zwei Haushalten und maximal zehn Personen treffen dürfen, ausgenommen.
  • Bremen: Außerhalb der eigenen Wohnung dürfen sich maximal fünf Personen treffen, ausgenommen sind Zusammenkünfte von Personen aus zwei Haushalten.
  • Hamburg: Ausnahmen bei der Zahl der Haushalte gibt es nur für sogenannte Patchwork-Familien und für Kinder unter zwölf Jahren.
  • Sachsen: Es dürfen sich Angehörige von zwei Haushalten treffen oder ein Hausstand und fünf weitere Personen - auch aus verschiedenen Hausständen.

Was, wenn Angehörige oder Freunden Hilfe brauchen?

Grundsätzlich sollen die Bürger auf "nicht notwendige" Reisen und Besuche möglichst verzichten - der Mutter oder dem Opa beizustehen, die von der Treppe gestürzt sind, kann ja notwendig sein.

Das gilt auch für Besuche in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen. Hier gelten unterschiedliche Regelungen. Bund und Länder haben betont, dass diese nicht zu einer "vollständigen sozialen Isolation" der Betroffenen führen dürfen.

Es soll möglichst bald Corona-Schnelltests für Patienten und Bewohner, Personal und Besucher geben. Offen bleiben auch Sozial- und Jugendhilfe und Beratungsstellen, um Notlagen möglichst abzufangen oder zu verhindern.

 

Was ist mit Schulen und Kindergärten?

Schulen und Kindergärten bleiben offen. Genauso Einrichtungen der Sozial- und Jugendhilfe.

  • Berlin: In Berlin sollen Bibliotheken sowie Musikschulen geöffnet bleiben. Die Bezirke entscheiden, ob auch Spielplätze offen bleiben.
  • Sachsen: Bibliotheken sollen offen bleiben.
  • Sachsen-Anhalt: In Sachsen-Anhalt sollen auch etwa Bibliotheken, Archive, Volkshochschulen, Fahrschulen und Musikschulen offen bleiben.
  • Thüringen: Auch in Thüringen bleiben Volkshochschulen, Fahrschulen, Musik- und Jugendkunstschulen sowie Bibliotheken weiter offen.
  • Nordrhein-Westfalen: Konzerte und Aufführungen sind verboten. Der zur Berufsausübung zählende Probebetrieb ist aber weiterhin zulässig.

Kann man noch auswärts essen, trinken und feiern?

Nein - Restaurants, Bars und Kneipen dürfen keine Gäste mehr empfangen. Clubs und Diskotheken haben aber in der Regel ohnehin schon seit März zu und müssen auch dicht bleiben. Lieferdienste und der Verkauf zum Mitnehmen bleiben aber erlaubt, so war es auch im Frühjahr größtenteils.

Für die Gastro-Branche ist das aber allerhöchstens ein Trostpflaster - sie protestiert heftig gegen die Zwangspause. Schließlich haben viele in Hygienekonzepte investiert, um ihre Gäste sicher bewirten zu können. Kantinen bleiben offen.

 

Wie sieht es mit Sport aus?

Der Profisport - etwa die Bundesliga - muss wieder ganz auf Zuschauer verzichten. Viel mehr Leute dürften aber davon betroffen sein, dass Fitnessstudios, Schwimm- und Spaßbäder und andere Sport-Orte zumachen müssen. Auch der Amateursportbetrieb wird größtenteils eingestellt, Vereine dürfen also nicht mehr trainieren.

Erlaubt bleibt Individualsport, also etwa joggen, walken oder inlineskaten, alleine oder zu zweit oder mit dem eigenen Haushalt. Ausnahmen gibt es auch hier wieder:

  • Berlin: Für Kinder bis zwölf Jahren ist weiter Training an der frischen Luft in festen Gruppen von bis zu zehn Personen möglich.
  • Mecklenburg-Vorpommern: Kinder und Jugendliche dürfen grundsätzlich weiter trainieren. Die Entscheidung dazu soll auf kommunaler Ebene je nach Infektionsgeschehen getroffen werden.
  • Thüringen: Bäder werden zwar geschlossen, allerdings darf weiter Schulschwimmunterricht gegeben werden.

Was macht sonst noch zu?

Fast alles, wo Menschen sich in der Freizeit unterhalten lassen oder entspannen: Theater, Opern, Konzerthäuser, Kinos, Freizeitparks, Saunen, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen, Tanzschulen, Bordelle. Es lohnt sich aber, auf die Details zu schauen. Während zum Beispiel in Sachsen-Anhalt zumindest die Außenbereiche der Zoos offen bleiben, machen etwa die Zoos in Köln oder Stuttgart zu.

Gottesdienste und Demonstrationen sind im Bund-Länder-Beschluss nicht erwähnt, sie sollen in der Regel erlaubt bleiben - unter Auflagen. Manche Länder halten Bibliotheken, Volks- oder Musikschulen offen, Thüringen zumindest zum Teil auch Museen - hier lohnt ein Blick auf die Regelungen im Heimat-Bundesland.

  • Bayern: Veranstaltungen aller Art werden untersagt. Ausgenommen sind lediglich Gottesdienste und Demonstrationen.
  • Berlin: Außenanlagen von Zoos oder Tierparks bleiben geöffnet.
  • Nordrhein-Westfalen: Zoos und Tierparks bleiben bis Ende November geschlossen. Auch Martinsumzüge sind verboten.
  • Sachsen-Anhalt: Tierparks, Zoos und Botanische Gärten sollen im November weiter besucht werden können.
  • Thüringen: Zoos und Tierparks können noch Besucher empfangen - allerdings nur in den Außenbereichen. Eine Sonderregelung gibt es auch für Museen, die zumindest für entgeltfreie, bildungsbezogene Angebote öffnen können.

Kann man noch zum Friseur gehen?

Ja, Friseursalons dürfen - unter Auflagen - offen bleiben, die "Corona-Matte" bleibt ein Phänomen des Frühjahrs. Andere Dienstleistungen müssen aber mal ausfallen. Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und so weiter schließen.

Möglich bleiben aber medizinisch notwendige Behandlungen etwa in der Physio-, Ergo- und Logotherapie sowie medizinische FußpflegeSachsen-Anhalt will auch Kosmetik- und Sonnenstudios offen halten, Thüringen Kosmetik- und Nagelstudios.

 

Kann man noch verreisen?

Man soll es möglichst sein lassen - und es wird auch ziemlich schwierig. Ab Montag, d. 2.11.2020 dürfen Hotels und andere Unterkünfte keine Touristen mehr aufnehmen, in vielen Ländern müssen Touris, die schon da sind, am 2. November oder kurz darauf die Koffer packen und abreisen. Aber auch von Tagesausflügen rät die Politik dringend ab.

  • Bayern: Touristen müssen Hotels in Bayern spätestens am Vormittag des 2. November verlassen.
  • Brandenburg: Es dürfen ab kommenden Montag keine Touristen mehr aufgenommen werden. Touristen, die sich bereits in Hotels in aufhalten, müssen bis kommenden Mittwoch abreisen.
  • Mecklenburg-Vorpommern: Touristen müssen spätestens bis zum 5. November aus Mecklenburg-Vorpommern abreisen. Grundsätzlich dürfen vom 2. November an für den restlichen Monat keine Gäste mehr für touristische Zwecke aufgenommen werden.
  • Niedersachsen: Urlauber, die bereits vor dem 2.11. angereist sind, müssen ihren Aufenthalt nicht abbrechen.
  • Schleswig-Holstein: Touristen müssen bis spätestens Montag abreisen. Für Inseln und Halligen gilt eine Frist bis zum 5.11. Touristen, die vor dem 2. November angereist sind, müssen nicht abreisen. Eine Verlängerung der ursprünglichen gebuchten Zeit ist aber nicht erlaubt.

Gilt das alles wirklich nur im November?

Erst mal ja. Nach Ablauf von zwei Wochen wollen Bund und Länder wieder beraten, um "notwendige Anpassungen" vorzunehmen. Schon jetzt räumen manche Politiker ein, dass es natürlich keine Garantie gibt, dass die Einschränkungen wirklich auf November begrenzt bleiben. (awa/dpa/dh) © dpa

Mai 2023

Mitglied bei Reporter ohne Grenzen

Mitgliedsnummer  103046

aktuelle Besucherzahl: 

Hätten Sie das von fav-report What´s new gedacht?

 

Vom 1.September 2013 bis 30. September 2021 besuchten uns 2.514.008  Leser

und mit lieben Grüßen von

Kurt-Ingo Wolf

fav-report Herausgeber

Dieses Buch kann die Welt verändern

Das neue Jonah-Abenteuerbuch bietet nicht nur Spannung und Action und viele interessante, lehrreiche Informationen von der ersten Minute bis zum Schluss, sondern auch höchsten Lesespaß.

 

Erleben Sie gemeinsam mit Jonah Shayne und seinem Freund Yannick Wild Abenteuer, die in ihrer Dimension bisher einmalig auf dem deutschen Büchermarkt sind.

 

Dieses Abenteuerbuch gehört zu den schönsten und zugleich pädagogisch wertvollsten Jugendbüchern unserer Zeit.

 

Ein Abenteuerbuch, wie kein anderes.

Bestellservice:

08388 - 8709907

oder schreiben Sie

fav-report@gmx.de

 

Lieferung erfolgt auf Rechnung

Lindau im Bodensee / Lindau-Insel
Blick vom Pfänder zum Bodensee mit Lindau-Insel (Aufnahmedatum 16.10.2019)

Avaaz.org ist ein weltweites Kampagnennetzwerk mit 46 Millionen Mitgliedern, das sich zum Ziel gesetzt hat, den Einfluss der Ansichten und Wertvorstellungen aller Menschen auf wichtige globale Entscheidungen durchzusetzen. ("Avaaz" bedeutet "Stimme" oder "Lied" in vielen Sprachen). Avaaz Mitglieder gibt es in jedem Land dieser Erde; unser Team verteilt sich über 18 Länder und 6 Kontinente und arbeitet in 17 verschiedenen Sprachen.

"Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Bericht-erstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt."

Artikel 5, Absatz 1 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Faffi - das fav-report Maskottchen

fav : fair - aktuell -   vielseitig

"Wenn kein Mensch mehr die Wahrheit suchen und verbreiten wird, dann verkommt alles Bestehende auf der Erde, denn nur in der Wahrheit sind Gerechtigkeit, Frieden und Leben!"

Friedrich von Schiller, Deutscher Dichter (1759 - 1805)

Der eine wartet, dass die Zeit sich wandelt, der andere packt sie an und handelt. (Dante)

Mitgliedsnummer:

103046

Ein Buch von Jayden T. Barrier in den Händen zu halten und es zu lesen gleicht immer wieder einer wunder-baren und traumhaft schönen Reise.             

Bestellservice:

08388 - 8709907

oder schreiben Sie

fav-report@gmx.de

 

Lieferung erfolgt auf Rechnung

Wichtiger Hinweis:

Klicken Sie auf die nachfolgenden Buchcover.

Sie kommen zur jeweiligen Webseite dieser Bücher und erhalten alle Infos über diese Werke.

ISBN-Nr.: 978-3-86461-030-1, 106 Seiten,  Hochglanz-Cover,

EUR  17,70

 

Bestellservice:

08388 - 8709907

oder schreiben Sie

fav-report@gmx.de

 

Lieferung erfolgt auf Rechnung

Bestellservice:

08388 - 8709907

oder schreiben Sie

fav-report@gmx.de

 

Lieferung erfolgt auf Rechnung

Dieses Buch kann die Welt verändern

Bestellservice:

08388 - 8709907

oder schreiben Sie

fav-report@gmx.de

 

Lieferung erfolgt auf Rechnung

Bestellservice:

08388 - 8709907

oder schreiben Sie

fav-report@gmx.de

 

Lieferung erfolgt auf Rechnung

Bestellservice:

08388 - 8709907

oder schreiben Sie

fav-report@gmx.de

 

Lieferung erfolgt auf Rechnung

Bestellservice:

08388 - 8709907

oder schreiben Sie

fav-report@gmx.de

 

Lieferung erfolgt auf Rechnung

Mit einem Klick auf das "ALLGÄU LIVE IN" - Logo kommen Sie zur Webseite dieses Allgäu-Magazins

Druckversion | Sitemap
© Shane J. Pearson