Das Bundestagspräsidium hat gegen Karin Strenz ein Bußgeld in Höhe von rund 20.000 Euro verhängt
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als wir vor einiger Zeit (siehe Beitrag untenstehend) Vertuschungsaktion einer CDU-Bundestagsabgeordneten aufdeckten, ahnten wir nicht, welche Konsequenzen die Veröffentlichung haben würde. Seit dieser Woche wissen wir: Unsere Recherche hat eine nie dagewesene Geldstrafe für eine Bundestagsabgeordnete zur Folge.
Ans Licht kam die Geschichte im Oktober 2017. In einem Artikel wiesen wir nach, dass die CDU-Politikerin Karin Strenz einen Beraterjob für eine zwielichtige Lobbyfirma sowie weitere Tätigkeiten lange Zeit verheimlicht hatte. Das konnten wir mit einer wenig bekannten Funktion auf der Internetseite des Deutschen Bundestages belegen: Sie erlaubt es, eine Art Zeitreise durch die Transparenzangaben eines Abgeordneten zu unternehmen und dadurch zeitlich einzugrenzen, wann eine Nebentätigkeit zum ersten Mal öffentlich gemacht wurde. Bei Strenz zeigte sich: Der fragwürdige Beraterjob tauchte mehr als eineinhalb Jahre nicht auf – dabei hätte die Abgeordnete diesen nach spätestens drei Monaten melden müssen. In dieser Woche hat das Bundestagspräsidium gegen Karin Strenz ein Bußgeld in Höhe von rund 20.000 Euro verhängt. Ein Ordnungsgeld ist die höchste Strafe, die das Abgeordnetengesetz für die Verschleierung von Nebentätigkeiten kennt, und es wurde bis zum Fall Strenz genau null Mal verhängt. Der Skandal um die CDU-Abgeordnete Karin Strenz zeigt, wie wichtig investigative Recherchen sind. Bislang kamen Abgeordnete in dem für sie ungünstigsten Fall mit einer öffentlichen Rüge davon, meist aber wurden sie intern ermahnt. Durch unsere Recherche hat es nun erstmals eine Strafe mit abschreckender Wirkung gegeben, wobei nicht die Höhe des Bußgeldes abschreckend wirkt, sondern die öffentliche Aufmerksamkeit. Möchten Sie weitere Recherchen wie diese ermöglichen? Dann werden Sie doch Förderin/Förderer von abgeordnetenwatch.de. Ihr Förderbeitrag ist übrigens steuerlich absetzbar. |
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um die letzten Tage im Bundestagswahlkampf 2017 zu überstehen, belog eine CDU-Abgeordnete die Wählerinnen und Wähler.
Kurz nach ihrer Wiederwahl flog der Schwindel durch Recherchen von abgeordnetenwatch.de auf. Nun droht der Politikerin die höchst mögliche Strafe wegen der Verschleierung von Nebentätigkeiten und einer Firmenbeteiligung.
Doch von vorne: Bis zu 30.000 Euro hat Karin Strenz (CDU) zwischen 2014-2015 von einer aus Aserbaidschan finanzierten Lobby-Firma kassiert. Erst Recherchen von Süddeutscher Zeitung und SWR brachten die Hintergründe ans Licht.
Als die CDU-Abgeordnete mit den dubiosen Nebeneinkünften konfrontiert wurde, behauptete sie steif und fest diese ordnungsgemäß gemeldet zu haben. abgeordnetenwatch.de-Recherchen zeigten später: das war gelogen!
Nun zeigen die Recherchen Wirkung: Karin Strenz muss aller Voraussicht nach mit einer Strafe wegen der Verschleierung von Nebentätigkeiten rechnen.
Eine Politikerin verheimlicht dubiose Nebeneinkünfte und lügt anschließend über deren Veröffentlichung – der Fall ist skandalös!
Und die Causa Strenz ist kein Einzelfall: Mehrmals schon hat abgeordnetenwatch.de aufgedeckt, dass Abgeordnete ihre Nebentätigkeiten vor der Öffentlichkeit verheimlicht haben.
Um zu erfahren, wie oft Abgeordnete gegen die Transparenzpflichten bei den Nebeneinkünften verstoßen haben, hat abgeordnetenwatch.de im letzten Jahr sogar Klage gegen den Bundestag eingereicht – denn freiwillig will die Bundestagsverwaltung diese Informationen nicht herausrücken.
Unsere Recherchen und unsere Klage haben ein Ziel: Wenn Abgeordnete ihre Transparenzpflichten missachten und die Öffentlichkeit täuschen, soll das öffentlich werden. Und die Abgeordneten sollen in diesem Fall mit abschreckenden Strafen rechnen müssen.
Der Fall Strenz zeigt, wie wichtig investigative Recherchen bei den Nebenverdiensten der Abgeordneten sind.
Mit einer Förderung für abgeordnetenwatch.de (steuerlich absetzbar und schon ab 5 Euro im Monat), können Sie jetzt zweierlei tun:
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