Nach dem Freitod des Glarner Politikers This Jenny verzeichnete vor allem die Sterbehilfeorganisation Exit einen starken Mitgliederzuwachs. Inzwischen sind insgesamt mehr als 100'000 Personen Mitglied in einer Freitodorganisation. Und die Zahl dürfte in den kommenden Jahren stark ansteigen. In einer unlängst publizierten Umfrage des Schweizerischen Gesundheitsobservatoriums (Obsan) äusserte jede 12. Person über 55 Jahre die Absicht, einer Sterbehilfeorganisation beizutreten. Das entspricht rund 200'000 Beitrittswilligen.
Das wachsende Interesse führt Bernhard Sutter, Vizepräsident von Exit Deutsche Schweiz, zum einen auf die zunehmende Alterung der Bevölkerung zurück: Damit nähmen auch die gesundheitlichen Probleme zu und das Bedürfnis, sich abzusichern. Zum andern sei es die jetzt ins Alter kommende Generation gewohnt, selbstbestimmt zu handeln, und wolle dies bis zum Ende tun können.
In der Öffentlichkeit bekannt sind bislang jedoch praktisch nur die drei grössten Organisationen, Exit Deutsche Schweiz und Exit Romandie sowie Dignitas. Daneben gibt es aber mit Lifecircle und Ex International zwei weitere, kleine Organisationen der Sterbehilfe. Im Oktober wurde zudem im Tessin die Vereinigung Liberty Life gegründet, die den gleichen Zweck verfolgt. Nach Angaben eines Gründungsmitglieds ist Liberty Life aber noch nicht aktiv, weshalb im Moment keine Informationen zu bekommen sind.
Von gratis bis 10'000 Franken
Was unterscheidet die Sterbehilfeorganisationen voneinander, und wie arbeiten sie? Der Hauptunterschied liegt bei den Kriterien für die Mitgliedschaft. So nimmt Exit nur Schweizer Bürger oder Personen mit Schweizer Wohnsitz auf. Den andern Vereinigungen können auch Ausländer beitreten, die nicht in der Schweiz leben; das Gros von deren Mitgliedern stammt denn auch aus dem Ausland.
Unterschiede gibt es auch bei den Kosten für eine Freitodbegleitung. Bei Exit ist sie in der Regel unentgeltlich. Ist ein Mitglied aber weniger als drei Jahre dabei, muss es für die Sterbebegleitung bis zu 3500 Franken aufwerfen. Exit-Vizepräsident Sutter erklärt dies mit dem zusätzlichen Aufwand in solchen Fällen. Wenn jemand erst beitrete, nachdem er das Endstadium eines unheilbaren Leidens erreicht habe, und kurzfristig eine Begleitung in den Tod wünsche, stelle dies hohe Anforderungen an die Organisation. «Unsere Mitarbeitenden müssen in solchen Fällen innert einer kurzen Zeitspanne nonstop zur Verfügung stehen und alle Vorbereitungen treffen.»
Bei den übrigen Organisationen ist die Freitodbegleitung in der Regel auch für Personen aus der Schweiz kostenpflichtig. «Als kleine Organisation verfügen wir nicht über die gleichen Einnahmen durch Mitgliederbeiträge wie Exit und können es uns somit nicht leisten, die Betreuung und Begleitung unentgeltlich anzubieten», sagt die Baselbieter Ärztin Erika Preisig, Präsidentin von Lifecircle.
Für Ausländerinnen und Ausländer kostet eine Freitodbegleitung noch mehr, da der Abklärungs- und Vorbereitungsaufwand deutlich grösser ist. Bei Lifecircle und Ex International sind in den Kosten für die Sterbebegleitung von Ausländern auch die Kremation und der Versand der Urne inbegriffen. «In manchen Fällen holen wir die sterbewilligen Patienten selber an ihrem Wohnort ab und bringen sie in die Schweiz», rechtfertigt Preisig die vergleichsweise hohen Kosten von 10'000 Franken für eine Sterbebegleitung von Ausländern.
Die Sterbebegleitung der Mitglieder von Lifecircle wird nicht über den Verein abgewickelt, sondern über die Stiftung Eternal Spirit. Alle Gelder für die Kosten der Sterbehilfe gehen laut Preisig an die Stiftung und werden ausschliesslich für die Suizidbeihilfe eingesetzt. Nicht benötigte Mittel dienten dazu, denjenigen eine Freitodbegleitung zu finanzieren, die sie sich nicht leisten könnten. Auch Dignitas und Ex International geben an, Personen in bescheidenen Verhältnissen die Kosten zu ermässigen oder zu erlassen.
Inhaltlich gibt es keine Unterschiede zwischen den Sterbehilfeorganisationen. Sie bieten Beratung an, etwa beim Erstellen einer Patientenverfügung, unterstützen die Mitglieder wenn nötig bei der Durchsetzung ihres Willens im Spital und assistieren den Sterbewilligen bei deren Suizid.
Voraussetzung für eine Freitodbegleitung ist bei allen das Vorliegen eines schweren Leidens mit hoffnungsloser Prognose. Aus rechtlichen Gründen müssen Sterbewillige zudem urteilsfähig sein, nicht aus dem Affekt heraus und ohne jegliche Fremdbeeinflussung handeln, und sie müssen in der Lage sein, den Suizid eigenhändig auszuführen.
Hilfe auch für psychisch Kranke
Mit Ausnahme von Ex International geben alle Freitodorganisationen an, auch Mitglieder mit nicht therapierbaren schweren psychischen Leiden beim Suizid zu unterstützen. Sie können sich dabei auf ein Bundesgerichtsurteil von 2006 berufen, wonach Personen mit psychischen Erkrankungen grundsätzlich das gleiche Selbstbestimmungsrecht zusteht wie anderen (BGE 153 I 58). In der Praxis scheitere jedoch die Freitodbegleitung von psychisch Erkrankten meist an der Urteilsfähigkeit, diese sei oft nicht oder nicht konstant gegeben, sagt Bernhard Sutter von Exit Deutsche Schweiz. Deshalb komme es nur in Einzelfällen zu einer Sterbebegleitung bei psychischen Erkrankungen.
Vergleicht man die Angaben der Organisationen, zeigt sich, dass die Abläufe einer Freitodbegleitung im Wesentlichen dieselben sind. Stellt ein Mitglied einen entsprechenden Antrag, beginnt die Vorbereitungsphase. Sie dauert je nach Fall unterschiedlich lange und dient zur Überprüfung der Bedingungen. Als Erstes muss die sterbewillige Person die nötigen Unterlagen bei ihren Ärzten beschaffen und der Organisation einreichen. Danach bekommt sie Besuch von einer Freitodbegleiterin, die mit ihr im persönlichen Gespräch die Situation klärt und auch Alternativen zum Suizid bespricht.
Bekräftigt das Mitglied seinen Todeswunsch, wird ein Arzt eingeschaltet – der eigene oder einer, der von der Sterbehilfeorganisation empfohlen wird. Er prüft seinerseits, ob die Voraussetzungen für eine Suizidhilfe erfüllt sind, und stellt nach Gesprächen mit dem Mitglied das Rezept für das Medikament aus. Die Sterbehilfeorganisation beschafft das Medikament und lagert es bei sich. Von da an kann die sterbewillige Person den Zeitpunkt für die Begleitung in den Freitod wählen.
Am gewählten Termin und Ort in Anwesenheit von Angehörigen oder Freunden überbringt die Freitodbegleiterin das Medikament. Die Organisation Lifecircle/Eternal Spirit hält die gesamte Sterbebegleitung zudem filmisch fest. «Wir stellen dem Mitglied zu Beginn Fragen, um dessen Urteilsfähigkeit zu belegen, und filmen auch das Zuführen des tödlichen Medikaments – als Beweis für das selbstständige Handeln», sagt Lifecircle-Präsidentin Erika Preisig.
Vorteile der Infusion
Sobald die Person bereit ist, trinkt sie die in Wasser aufgelöste tödliche Dosis des Medikaments Natrium-Pentobarbital oder öffnet das Ventil der Infusion, welche eine medizinische Fachperson zuvor gesteckt hat. Den Patienten mit einer Lähmungserkrankung ermöglicht eine entsprechende Einrichtung, dass sie das Infusionsventil mit dem Mund betätigen können. Mit einer Infusion liessen sich unangenehme Nebenwirkungen wie beim Trinken des Medikaments verhindern, sagt Erika Preisig, weshalb Lifecircle vorwiegend diesen Weg wähle. Auch trete der Tod bei einer Infusion bereits nach wenigen Minuten ein, schneller als nach dem Trinken.
Stellt die Sterbebegleiterin den Tod der Person fest, ruft sie die Polizei, die nach jedem aussergewöhnlichen Todesfall, wozu auch ein begleiteter Suizid gehört, einzuschalten ist. Die Polizei erscheint dann mit einem Gerichtsmediziner und eventuell einem Staatsanwalt; gemeinsam prüfen sie vor Ort, ob alles rechtlich korrekt abgelaufen ist.
Quelle: DerBund.ch/Newsnet
Meret Leenders-Brunner
Die Jahresmitgliedschaft kostet Fr. 45.00, oder Fr. 900.00 auf Lebzeit. Einfach zu googeln für den, der wirlich an Information interessiert ist. Exit gibt sich nicht uneigennützig, sie sind keine barmherzigen Schwestern, sondern bieten eine Dienstleistung an, die man in Anspruch nehmen kann, oder auch nicht. Dienstleistungen kosten, oder arbeitest du etwa gratis? Dass viele Mitglieder die Dienstleistung am Ende nicht benutzen kann Exit nicht zum Vorwurf gemacht werden. Würde es dir in den Sinn kommen, deinen Mobilanbieter zu kritisieren, weil du nicht jeden Monat dein ganzes Datenvolumen des Handys ausnutzt?