Foto: Moritz Kosinsky / CC BY-SA 3.0 DE
Die Legislaturperiode ist gerade einmal sieben Monate alt, doch einige Bundestagsabgeordnete haben bereits beträchtliche Einkünfte aus Nebentätigkeiten angehäuft. Zu den Volksvertretern, die gut im Geschäft sind, gehören u.a. die beiden Ex-Minister Ulla Schmidt (SPD, mind. 109.000 Euro) und Peter Ramsauer (CSU, mind. 102.500 Euro) oder FDP-Parteichef Christian Lindner (mind. 77.000 Euro).
In allen Fällen dürften die tatsächlichen Einkünfte allerdings sehr viel höher sein. Der Grund liegt in den wenig transparenten Veröffentlichungsregeln. Bundestagsabgeordnete müssen ihre zusätzlichen Einnahmen nicht auf den Euro genau angeben, sondern nur in groben Verdienststufen zwischen 1.000 und 3.500 Euro (Stufe 1) und der Höchststufe 10 (mehr als 250.000 Euro).
Henning Schacht / CC BY-SA 3.0 DE
abgeordnetenwatch.de hat die Selbstauskünfte der 709 Parlamentarier gemeinsam mit dem SPIEGEL ausgewertet. Mindestens 5,5 Millionen Euro haben die Abgeordneten danach seit Beginn der Legislaturperiode zusätzlich zu ihren Diäten kassiert, tatsächlich könnten es sogar 9,5 Mio. Euro sein. Grund sind die großen Spannen in den einzelnen Verdienststufen. Doch selbst das ist noch eine konservative Berechnung. Denn sämtliche Einkünfte unterhalb von 1.000 Euro monatlich und 10.000 Euro jährlich sind darin nicht inbegriffen – sie müssen von den Abgeordneten gar nicht erst gemeldet werden. Bei Volksvertretern mit besonders hohen Einkünften bleibt noch mehr im Dunkeln: Die höchste Verdienststufe 10 endet bei 250.000 Euro. Alles darüber muss nicht transparent gemacht werden.
Von den 709 Bundestagsabgeordneten verfügen 154 über bezahlte Nebentätigkeiten, also mehr als jeder fünfte Parlamentarier. In vielen Fällen ergeben sich daraus potentielle Interessenkonflikte.
Wenn beispielsweise der Bundestag demnächst über einen Linken-Antrag abstimmt, der Beamten den Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung erleichtern soll, müssen mehrere Parlamentarier als befangen gelten:
Interessenkonflikte liegen auch in anderen Fällen auf der Hand:
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