Bis zu 36.000 Euro hat FDP-Fraktionsvize Alexander Graf Lambsdorff für Vorträge kassiert, doch von wem? Nach einem abgeordnetenwatch.de-Bericht über seine anonymen Geldgeber legte er nun deren Identität offen – unter anderem eine Privatbank und ein Schweizer Wirtschaftsclub. Tweets des Politikers werfen jedoch neue Fragen auf.
Wer sich für die Vortragstätigkeit des stellvertretenden FDP-Fraktionsvorsitzenden Alexander Graf Lambsdorff interessiert, hat dazu bislang wenig Erhellendes gefunden. Vier vergütete Reden waren bis vor kurzem auf Lambsdorffs Bundestagsseite aufgeführt, doch die Geldgeber blieben im Dunkeln – sie verbargen sich hinter den Bezeichnungen „Vertragspartner 1“ bis „Vertragspartner 4“. Immerhin die Gesamthöhe der Honorare war grob zu bestimmen: zwischen 17.500 und 36.000 Euro.
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Als abgeordnetenwatch.de Anfang November publik machte, dass Lambsdorff als einziger Bundestagsabgeordneter die Herkunft seiner Vortragshonorare im Dunkeln lässt, reagierte der FDP-Politiker wenig später. Dies liege nicht an ihm, versicherte er via Twitter, sondern an seinen Geldgebern: „Verschwiegenheit war von Vertragspartnern erbeten, ich habe die Bundestags-Vorschrift stets eingehalten.“
Letzteres wurde allerdings auch von niemandem angezweifelt, im Gegenteil: Lambsdorff hatte, wie berichtet, ein ganz legales Schlupfloch bei den Transparenzpflichten für Abgeordnete genutzt. Dieses erlaubt Parlamentariern, den Namen eines Geschäftspartners geheim zu halten, wenn mit diesem Verschwiegenheit vereinbart wurde. Genau dies war bei Lambsdorff der Fall. Inzwischen habe er von seinen Vertragspartnern um Befreiung von der Verschwiegenheitspflicht "erbeten und erhalten", denn er finde "Transparenz hier auch wichtig“, beteuerte er auf Twitter.
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Doch mit seinem öffentlichen Statement warf der FDP-Fraktionsvize gleich neue Fragen auf. Wenn ihm Transparenz so wichtig ist, wieso ließ Lambsdorff sich dann überhaupt auf eine Geheimhaltungsklausel ein? Warum machte er seine Zusage zum Vortrag nicht von der Bedingung abhängig, dass der Name des Vertragspartners transparent werden muss – wie es bei allen anderen Bundestagsabgeordneten mit Vortragstätigkeiten der Fall ist? Auf eine entsprechende abgeordnetenwatch.de-Frage ging Alexander Graf Lambsdorff zunächst nicht ein, nur soviel: Er habe der Bundestagsverwaltung zwischenzeitlich alle Namen mitgeteilt, diese würden zeitnah veröffentlicht. „Damit ist Transparenz hergestellt“ – die Beantwortung aller weiteren Fragen erübrige sich deshalb. Erst auf weitere telefonische und schriftliche Anfragen ließ Lambsdorff mitteilen, dass ihm "eine solche Klausel zum Zeitpunkt der Vereinbarung nicht unüblich erschien."
Inzwischen haben die vormals anonymen Geschäftspartner des FDP-Fraktionsvize einen Namen bekommen. Auf Lambsdorffs Bundestagsseite sind nun folgende Geldgeber aufgeführt:
Warum aber bestanden Lambsdorffs Geschäftspartner angeblich darauf, dass ihr Name nicht öffentlich wird, wie es der FDP-Politiker auf Twitter darstellt? Gegenüber abgeordnetenwatch.de erklärte das Bankhaus Metzler und die Agentur Kerkhoff, dass für sie das Bekanntwerden ihres Namens im Zusammenhang mit den Vorträgen von Abgeordneten grundsätzlich kein Problem darstelle. Im Fall des London Speaker Bureau und der Wirtschaftsvereinigung Efficiency Club wäre eine Geheimhaltung auch nicht plausibel: Ihre Namen waren von anderen Vortragsrednern wie Gregor Gysi (2017, 2018), Christian Lindner (2017) oder Sahra Wagenknecht (2016) in der Vergangenheit stets aufgeführt worden – Verschwiegenheit wurde damals augenscheinlich nicht vereinbart.
Merkwürdig ist auch eine andere Äußerung in den Lambsdorff-Tweets. Was genau meint die Formulierung "Wiedervorlage war ursprgl. 1 Jahr"? Gegenüber abgeordnetenwatch.de erklärte der FDP-Abgeordnete, dies habe sich "auf die Meldung von Aktualisierungen an die Bundestagsverwaltung" bezogen. Hier kennt Lambsdorff offenbar die Transparenzpflichten für Abgeordnete nicht: Aktualisierungen bei Nebentätigkeiten und -einkünften müssen der Bundestagsverwaltung laut Verhaltensregeln "innerhalb einer Frist von drei Monaten" gemeldet werden.
Catharina Köhnke, Martin Reyher
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