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600 Millionen für Taliban-Afghanistan: Warum wird Merkel nicht wegen der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung angeklagt?

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Was ist der Unterschied zwischen notleidenden Flutopfern im Ahrtal und den radikal-islamistischen Terroristen in Afghanistan? Den Menschen in Deutschland wurde nicht zuletzt wegen des Versagens der Politik die gesamte Existenz geraubt, sie können – vielleicht – ab Oktober Online-Formulare ausfüllen, um staatliche Zuschüsse zu beantragen, die dann nach einer Überprüfung irgendwann ausgezahlt werden. Den Taliban-Terroristen hat die Merkel-Regierung – ohne jegliche Bürokratie und Nachweise – sofort 600 Millionen Euro deutsche Steuergelder überwiesen. So viel zu den Prioritäten dieser Bundesregierung.

Nicht unerwähnt soll hier bleiben, dass die Bundesregierung die Bevölkerung zudem zu Spenden aufrief, um die Opfer der Flutkatastrophe finanziell zu unterstützen. Also, die Bürger mit einer der höchsten Steuern- und Abgabenlast weltweit sollen auch die Versäumnisse der Politik beim Katastrophenschutz mit zusätzlichen Spenden ausgleichen. Im Nachgang der Flutkatastrophe wurde bekannt, dass der Bund große Lücken beim Katastrophenschutz zu verantworten hat. So fehlen allein über 1300 Spezialfahrzeuge, die der Bund per gesetzlicher Vorgabe zur Katastrophen-Unterstützung der Länder hätte anschaffen müssen. Bei den Spezialfahrzeugen zum Schutz vor und zur Beseitigung von biologischen, radiologischen und nuklearen Gefahren fehlen gar rund 30 Prozent. Der ehemalige Chef des Technischen Hilfswerkes (THW) Albrecht Broemme wird zum Katastrophenschutz in Deutschland im Spiegel mit folgenden Worten zitiert: »Da lacht die ganze Welt drüber!«

 

Taliban: Bundeswehr-Mörder erhalten deutsche Steuergelder

 

Bis zur Machtübernahme der Taliban waren sich Politik und Mainstream-Medien über die Einschätzung der radikal-islamischen Vollbartträger einig: Eine mittelalterliche brutale Terrororganisation, die Mädchen und Frauen unterdrückt, Zwangsheirat, Vergewaltigung und Steinigung inklusive. Homosexuelle wurden nicht nur verbal verfolgt, sondern enden auch schon mal am Galgen, und die islamische Scharia steht über jeglichen Gesetzen und Menschenrechten.

Hauptsächlich wurden die Taliban als brutale Terrororganisation beschrieben, die mit Bomben und Selbstmordattentätern Tausende westliche Soldaten in die Luft sprengte und verstümmelte. Afghanen, die als Kollaborateure für den Westen beschuldigt wurden, wurden noch vor Ort ohne jegliches Gerichtsverfahren erschossen. Zudem sind die Taliban enge Verbündete von anderen islamistischen Terrororganisationen wie al-Qaida, die weltweit im Namen des Islam mordet sowie westliche Bürger als »Ungläubige« verfolgt und terrorisiert.

Hat sich an einem dieser Punkte irgendetwas geändert, seitdem die Taliban Kabul im Handstreich eingenommen haben und dem Westen eine demütigende militärische Niederlage zugefügt haben?

Nein, hat es nicht. An den Händen der Taliban und ihrer engen Verbündeten von al-Qaida klebt immer noch das Blut unzähliger Opfer ihrer Schreckensherrschaft, einschließlich dem Blut Dutzender ermordeter Bundeswehr-Soldaten.

Was müssen die Hinterbliebenen und die traumatisierten Afghanistan-Veteranen fühlen, wenn sich die Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland vor die Mikrofone der Hauptstadtpresse stellt und nun Gespräche mit den Taliban ankündigt? Diese blutrünstigen mittelalterlichen Monster nun von Frau Merkel von einem auf den anderen Tag als gleichgestellte Verhandlungspartner aufgewertet werden?

Und der politische Offenbarungseid dieser Regierung ist damit noch nicht einmal auf dem Tiefpunkt angelangt. Der nächste Sachverhalt müsste in einer funktionierenden Demokratie und einer unabhängigen Justiz nicht nur einen Aufschrei in der Gesellschaft auslösen, sondern auch für Angela Merkel und Heiko Maas juristische Folgen nach sich ziehen. Denn der Betrag von 100 Millionen Euro deutscher Steuergelder, den Frau Merkel über den Umweg von UN-Organisationen nach Afghanistan überweist, wurde nur kurze Zeit später um eine weitere halbe Milliarde Euro aufgestockt. Nun ist es ein offenes Geheimnis, dass sich die Taliban-Terroristen für jeden Handstreich oder für jedes »Entgegenkommen«, wie bei der Kabuler Evakuierungsmission, fürstlich bezahlen lassen. Egal, wie man diese Geldflüsse nennen will, »Taliban-Steuer«, »humanitäre Hilfe«, Schutzgeld oder Erpressungszahlung, am Ende wird ein Großteil direkt bei den Taliban-Terroristen landen.

 

Dies ist auch juristisch durchaus als heikel anzusehen, da im Strafgesetzbuch § 129a »Bildung terroristischer Vereinigung« im Absatz 5 allein die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung mit einer Gefängnisstrafe von bis zu 10 Jahren bestraft wird.

Und im nachfolgenden § 129b StGB »Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland« wird die Strafbarkeit von § 129a auch in Deutschland bekräftigt, gerade wenn die Taten und Sachverhalte einen Deutschland-Bezug aufweisen. 59 Bundeswehr-Soldaten sind im Krieg gegen die Taliban-Terroristen gefallen. Dass diese Mörder nun von Frau Merkel 600 Millionen Euro Steuergelder erhalten, ist ein Skandal. Dies ändert auch nicht der Umstand, dass die Millionentransfers als humanitäre Hilfe etikettiert werden.

 

Autor: Stefan Schubert

 

Quelle: Kopp Verlag

 
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